Die Sozialinstitutionen des SBV bilden einen wesentlichen Bestandteil der Dienstleistungen des SBV. Sie bieten mit ihren verschiedenen Dienstleistungen im Sozialversicherungsbereich den Mitgliedfirmen und deren Versicherten eine fachkundige Unterstützung.
Die umfangreichen Aufgaben teilen sich der SBV-Hauptsitz in Zürich sowie die Niederlassungen in Bellinzona, Genf und Tolochenaz, welche Sonderaufgaben für die kantonalen Baumeisterverbände erfüllen.
Homepage der Sozialinstitutionen des SBV: www.ahvbaumeister.ch
Die AHV-Ausgleichskasse erhebt die Beiträge bei den Mitgliedern des SBV für die AHV / IV / EO / FAK sowie für die Arbeitslosen-Versicherung (ALV) und richtet sämtliche Leistungen, ausgenommen jene der ALV, aus. Auf allen Kassenstellen sind insgesamt zirka 11000 Betriebe und Selbständigerwerbende abrechnungspflichtig.
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Die AHV-Ausgleichskasse des SBV betreut 14 Familien-Ausgleichskassen, welche als Abrechnungsstellen der kantonalen Kassen geführt werden. An Kinder- und Geburtenzulagen werden jährlich um die 80 Millionen Franken ausgerichtet.
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Die Militärdienstkasse ergänzt die Leistungen der Erwerbsersatzordnung entsprechend der Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers bei Militär-, Zivilschutz- und Zivildienst. Der Beitragssatz wird laufend den nötigen Bedürfnissen angepasst.
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Die Pensionskasse steht den SBV-Mitgliedern zur Verfügung, welche die obligatorische berufliche Vorsorge administrativ möglichst einfach und kostengünstig durchführen wollen. Die Kasse betreut über 600 Mitgliedfirmen mit etwa 13000 Versicherten.
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Die Vertragsparteien des Bauhauptgewerbes haben am 6. März 2003 das Inkasso der Beiträge FAR der AHV-Ausgleichskasse des SBV übertragen. Die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Verwaltungsstelle Inkasso werden durch eine Leistungsvereinbarung geregelt, welche zwischen der Stiftung FAR und der AHV-Ausgleichskasse des SBV abgeschlossen wurde.
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Der paritätische Sozialfonds des schweizerischen Hoch- und Tiefbaugewerbes ist eine gemeinsame Einrichtung des SBV und der Arbeitnehmerverbände. Er wird durch Lohnabzüge der unterstellten Arbeitnehmer finanziert und unterstützt vor allem deren berufliche Aus- und Weiterbildung. Im weiteren erfüllt er zahlreiche Aufgaben im Vollzug der Arbeitsverträge und in sozialer Hinsicht.
www.parifondsbau.ch