Dies Schlechtwetterentschädigung (SWE) ist eine Leistungsart der Arbeitslosenversicherung (ALV). Mit der SWE wird den Arbeitnehmenden in bestimmten Erwerbszweigen (insbesondere im Bauhauptgewerbe) ein ausschliesslich und unmittelbar auf Witterungsgründe zurückzuführender Arbeitsausfall angemessen entschädigt. Ein Arbeitsausfall gilt dann als wetterbedingt, wenn infolge der schlechten Witterung die Fortführung der Arbeit trotz genügender Schutzvorkehrungen technisch unmöglich oder wirtschaftlich unvertretbar ist oder den Arbeitnehmenden nicht zugemutet werden kann und der Arbeitsausfall mindestens einen halben oder ganzen Tag dauert.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) hat im Januar 2005 ein überarbeitetes Kreisschreiben zur SWE veröffentlicht. Damit soll ein einheitlicher Gesetzesvollzug unter Berücksichtigung der neueren Rechtssprechung gewährleistet werden.
| Info-Service «Schlechtwetterentschädigung» mit Informationen für Arbeitgeber | |
bei den zuständigen kantonalen Behörden bzw. Arbeitslosenkassen | |
| Abrechnung über die wetterbedingten Arbeitsausfälle | |
| Antrag auf Schlechtwetterentschädigung | |
| Meldung über wetterbedingten Arbeitsausfall | |
| Rapport über die wetterbedingten Ausfallstunden | |
| Bescheinigung über Einkommen aus Zwischenbeschäftigung | |
Berechnungshilfen für Abrechnungen Mittels der Berechnungshilfe können die komplizierten Abrechnungen leichter und sicher erstellt werden. | |

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