Vertragsausstellung für EU-/EFTA-Angehörige

Der SBV bietet den Unternehmungen die Ausstellung von Arbeitsverträgen für Kurzaufenthalter (bis ein Jahr in der Schweiz) oder Daueraufenthalter (bis fünf Jahre) an.
Für die Bewilligungsverfahren gelten die Weisungen der einzelnen Kantone.

Informationen zur Vertragsausstellung

  • Bestellungseingang:
    Nach Ihrem Bestellungseingang wird der SBV den Vertrag mit Ihren Angaben vorbereiten und Ihnen umgehend per Post zustellen. Bitte beachten Sie, dass für eine Vertragsausstellung alle gewünschten Informationen angegeben werden müssen.
  • Sprache:
    Jeder Arbeitsvertrag wird dreisprachig ausgestellt. Das heisst in Deutsch und Französisch sowie in der zusätzlich gewählten Sprache Portugiesisch, Italienisch, Spanisch oder Englisch.
  • Allgemeine Bedingungen:
    Die allgemeinen Bedingungen für ausländische Arbeitskräfte sind den geltenden rechtlichen Bedingungen angepasst und sind auf der Rückseite des Vertrages aufgeführt.
  • Preis:
    Pro Arbeitsvertrags-Ausstellung wird ein Betrag von Fr. 20.- bzw. Fr. 65.- für Nichtmitglieder verrechnet.

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Ihr Kontakt

Barbara Bertschi, Auslandverträge, Tel. 044 258 82 73

fremdarbeiter(at)baumeister.ch

Links

Relevante Gesetzestexte in Bezug auf ausländische Arbeitnehmer.

Arbeitgeberbescheinigung der Arbeitslosenversicherung
für EU-Angehörige nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Schweiz - zur Anmeldung der Arbeitslosigkeit im Heimatland.

Merkblätter zum Arbeitsverhältnis

Der SBV-Rechtsdienst stellt Merkblätter zu diversen Themen zur Verfügung.