Baumaschinen

Mit der Änderung der Luftreinhalteverordnung (LRV, SR 814.318.142.1) vom 19. September 2009 wurde die Emissionsbegrenzung von Dieselruss einheitlich geregelt. Der SBV hat dazu beigetragen, dass die Hilfsmittel zur Umsetzung praxisgerecht gestaltet werden und weitere Hilfsmittel für ihre Mitglieder geschaffen.

 

Dokumente 

Anforderungen an Baumaschinen und deren Partikelfiltersysteme 
(Info BAFU/VSBM/SBV)

Checkliste Einkauf und Wartung

Technische Anleitung Abgaswartung

Muster-Garantievereinbarung

Alles zum Thema Luft auf Baustellen: www.umwelt-schweiz.ch/luft-baustellen

Der kantonale Vollzug der Vorschriften ist leider noch nicht einheitlich. Einige Kantone kennen nach wie vor strengere Vorschriften. Es wird daher empfohlen die kantonalen Internetseiten zu konsultieren.

Ein erster Schritt für eine einheitliche Kontrolle der Baustellen wurde bereits getan. Die Arbeitsgruppe Vollzug (Bundesamt für Umwelt BAFU und Kantone) erliess ein Merkblatt zur guten Vollzugspraxis. Sie richtet sich an die Vollzugsbehörden, sie soll aber auch eine Hilfe für den Bauunternehmer sein, um bei einer Baustellenkontrolle alles bereit zu haben.   

 

 

 

Beratung

Nicole Loichat, Tel. 044 258 82 31