Andere Rechtsfragen

Wie steht es mit der Kündigungsfrist, wenn nach der Lehre die Arbeit als Facharbeiter im gleichen Betrieb fortgesetzt wurde? Ist die Lehrdauer mitzurechnen?

Bei der Bestimmung der Länge der Kündigungsfrist ist die Vertragsdauer entscheidend. Verträge mit demselben Arbeitgeber sind zusammenzurechnen, selbst bei kürzeren Unterbrüchen. Nach der Gerichtspraxis (JAR 1980 S. 258; JAR 1989 S. 155) ist das Lehrverhältnis ebenfalls mitzurechnen. Die gleiche Regel gilt für die Bestimmung der Anzahl Dienstjahre in Zusammenhang mit der Lohnfortzahlung gemäss Art. 324 a OR.

Stand: Juli 2004