Bauhandwerkerpfandrecht ab 1. Januar 2012

Bauhandwerker (Baumeister), die Material auf einem Grundstück verbaut haben und insofern zu dessen Mehrwert beigetragen haben, werden in der Regel aufgrund der jeweiligen werkvertraglichen Regelung erst nach einiger Zeit entschädigt. Das Bauhandwerkerpfandrecht bietet nun für diese Zwischenzeit einen besonderen grundpfandrechtlichen Schutz für den Bauhandwerker, damit er keinen Verlust erleidet. Das Bauhandwerkerpfandrecht dient demnach der Sicherung der Werklohnforderung. In der Praxis empfiehlt es sich, möglichst rasch zu handeln und eine vorläufige Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts im Grundbuch zu verlangen, damit die viermonatige Verwirkungsfrist gewahrt werden kann. 

Diese Merkblätter erläutern die wichtigsten Grundlagen und Begriffe; das Formular kann beim zuständigen Gericht eingereicht werden:

Merkblatt zum Bauhandwerkerpfandrecht (ab 1.1.2012)

Begehren um Bestellung eines Bauhandwerkerpfandrechtes (ab 1.1.2012)

Wegleitung zum Begehren (ab 1.1.2012)

 

 

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