04.08.10
Der Deckungsgrad der Stiftung FAR betrug Ende 2009 über 109 Prozent. Damit konnte der Zentralvorstand des SBV dem Antrag der Stiftung FAR zustimmen, die 2008 eingeführten Sanierungsmassnahmen ab dem 1. Januar 2011 wieder sukzessive aufzuheben.
Die Stiftung FAR weist Ende 2009 einen erfreulichen Deckungsgrad von über 109 Prozent auf und «gemäss der Prognose des Experten ist eine weitere Steigerung des Deckungsgrades ohne die mit der Vereinbarung vom 23. Mai 2007 beschlossenen Massnahmen zu erwarten».
Der Zentralvorstand des SBV konnte aus diesem Grund dem Antrag der Stiftung FAR stattgeben und die Einschränkung der Rente zwischen dem 60. und dem 61. sowie die Bestimmungen über das in dieser Zeit erlaubte Zusatzeinkommen aufheben.
Im nun von den Sozialpartnern zur Allgemeinverbindlicherklärung eingereichten Antrag wird festgehalten:
Diese Änderungen treten am 1. Januar 2011 in Kraft und haben nur Wirkung für Antragsteller, die nach dem 30.11.1950 geboren wurden.
Ebenfalls wird in der entsprechenden Zusatzvereinbarung der Sozialpartner festgelegt, dass der Arbeitnehmerbeitrag ab dem 1. Januar 2012 ein Prozent (bis dahin weiterhin 1,3%) des massgebenden Lohnes beträgt, sofern der Deckungsbeitrag Ende 2010 wie derzeit prognostiziert über 110 Prozent liegt. Andernfalls müssten die Sozialpartner bis spätestens Ende Juni 2011 über die Weiterführung der reduzierten BVG-Beiträge sowie der erhöhten Arbeitnehmerbeiträge entscheiden.
Auf den 1. Januar 2008 hatten aufgrund der Entwicklung des Deckungsgrades der Stiftung FAR, die den vorzeitigen Altersrücktritt für Mitarbeitende des Bauhauptgewerbes sicherstellt, einige Restriktionen eingeführt werden müssen. Unter anderem wurde festgelegt, dass Arbeitnehmenden zwischen dem 60. und dem 61. Altersjahr nur die Hälfte der nach den geltenden Ansätzen bemessenen Rente ausgerichtet wurde. Die Änderungen, wurde gleichzeitig festgelegt, würden «mit einer Vorankündigungsfrist von sechs Monaten ausser Kraft» treten, wenn der vom Stiftungsrat gewählte Experte bestätige, dass der Deckungsgrad 105 Prozent (notwendiges Rentendeckungskapital plus 5%) betrage «und die Prognose eine weitere Steigerung des Deckungsgrades ohne diese Massnahme erwarten» lasse. Für die Wiederanpassung des Arbeitnehmerbeitrages, der in diesem Zusammenhang auf 1,3 Prozent des massgeblichen Lohnes festgelegt wurde, muss gemäss dieser Vereinbarung ein Deckungsgrad von 110 Prozent erreicht sein.
FAR-Merkblatt «Rücknahme zu den Sanierungsmassnahmen» und weitere Infos...