29.04.10
Das Eidg. Finanzdepartement und das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation hatten noch letztes Jahr entschieden, das LSVA-Urteil an das Bundesgericht weiterzuziehen. Der Bundesrat hatte daraufhin beschlossen, in der Zwischenzeit die LSVA nach dem alten Tarif zu erheben. Nun hat das Bundesgericht am 19. April 2010 entschieden und die Erhöhung der LSVA bestätigt. Künftig gilt wieder der Tarif vom 1. Januar 2008. Für inländische Fahrzeuge wird der höhere Tarif ab dem Veranlagungsmonat März 2010 (die Rechnungsstellung erfolgt im Mai), für ausländische Fahrzeuge ab Dienstag, 4. Mai 2010, angewendet. Somit profitierten in- wie ausländische Fahrzeughalter insgesamt während sechs Monaten von den tieferen Tarifen. Diese Regelung ist somit nicht diskriminierend.
Bereits vor dem Entscheid durch das Bundesgericht hatte der Bundesrat festgehalten, dass er auf einen Nachbezug der Abgabe verzichten werde, auch wenn das Bundesgericht die LSVA-Erhöhung bestätigen sollte. Dieses Versprechen hat der Bundesrat nun eingelöst und seinen Entscheid bekräftigt, auf eine Nachforderung der Abgabendifferenz zu verzichten.