20.09.11 | Medienmitteilung, LMV

LMV-Verhandlungen: Scheinheilige Vorwürfe der Gewerkschaften

An einer Medienkonferenz haben die Gewerkschaften am Dienstag, 20.09.2011, den Baumeistern Abbau beim Landesmantelvertrag (LMV) vorgeworfen. In Tat und Wahrheit sind es die Gewerkschaften selber, die letzte Woche die Verlängerung des LMV abgelehnt haben. Dieser Gesamtarbeitsvertrag läuft Ende 2011 aus. Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) hatte deshalb eine Verlängerung um ein halbes Jahr vorgeschlagen. Nach der Ablehnung dieses Angebots durch die Gewerkschaften droht im Bauhauptgewerbe nun ab 2012 ein vertragsloser Zustand.

Statt die angebotene Verlängerung des bestehenden LMV anzunehmen, stellten die Vertreter der Gewerkschaften Unia und Syna an der jüngsten Verhandlungsrunde von letzter Woche Bedingungen: sie wollen die Festlegung von bindenden Eckwerten des neuen Vertrages nach ihren Vorstellungen; überdies verlangen sie von den Baumeistern per 1.1.2012 die Zusicherung einer generellen Reallohnerhöhung von 1,9 Prozent - dies bevor die vereinbarungsgemäss jeweils Anfang Oktober und getrennt vom LMV zu führenden Lohnverhandlungen überhaupt erst angefangen haben.

Der SBV war bisher stets bereit, über die offenen Punkte im LMV zu verhandeln. Da sich in den bisherigen Verhandlungen eine Einigung innert der verbleibenden Frist aber nicht abzeichnete, bot der SBV den Gewerkschaften im Interesse der Aufrechterhaltung der Sozialpartnerschaft, die Verlängerung des geltenden Landesmantelvertrages um sechs Monate an. Damit sollte genügend Zeit zur Verfügung stehen, um zu einem für Arbeitnehmer und Arbeitgeber akzeptablen Verhandlungsergebnis zu gelangen.

«Mit ihrem kompromisslosen Verhalten und insbesondere dem wesensfremden Einbezug der Lohnfrage in die LMV-Verhandlungen provozieren die Gewerkschaften einen vertragslosen Zustand im Bauhauptgewerbe», sagt SBV-Zentralpräsident Werner Messmer. «Allein schon das Risiko eines vertragslosen Zustandes überhaupt einzugehen, zeugt von einer Mentalität und einer Einstellung zur Sozialpartnerschaft, die aufs Schärfste zu verurteilen ist», so Messmer.

Der LMV im Bauhauptgewerbe ist einer der sozial fortschrittlichsten GAV der Schweiz. Er legt Mindestlöhne fest, die weit über jenen der meisten andern handwerklichen Berufe liegen. Die effektiv im Bauhauptgewerbe bezahlten Löhne liegen sogar noch 8 Prozent über Mindestlohn. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit beträgt im Bauhauptgewerbe 40,5 Stunden - eine Stunde weniger als der Landesdurchschnitt. Mit dem flexiblen Alterrücktritt (FAR) ab 60 Jahren bietet das Bauhauptgewerbe eine schweizweit vorbildlich arbeitnehmerfreundliche Rentenregelung. Dass die Gewerkschaften versuchen, möglichst viele Arbeitnehmende in den Genuss dieser Vorzüge kommen zu lassen, liegt auf der Hand. Es widerspricht dies aber dem Geist des LMV, der dem Schutz der Bauleute im Bauhauptgewerbe verpflichtet ist.

 

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