01.10.08
Der Bundesrat hat am 22. September 2008 den LMV 2008 per 1. Oktober 2008 allgemeinverbindlich erklärt (BBL 2008, 8003 ff.).
Dies bedeutet nun, dass auch Nicht-SBV-Firmen, ob inländische oder ausländische, verpflichtet sind, die materiellen Bestimmungen des LMV 08, wie Basislohn, 13. Monatslohn, Ferien, Krankentaggeldversicherung einzuhalten. Damit werden die "gleich langen Spiesse" bei den Arbeitsbedingungen sichergestellt. Schliesslich ist in diesem Zusammenhang auch darauf hinzuweisen, dass all jene Firmen, welche in Sachen Lohnanpassung 2008 die Vorgaben des SBV bzw. des LMV 2008 nicht oder nur zum Teil eingehalten haben, dies nun mit der im Oktober fälligen Pauschale nachzuholen haben.