31.10.07 | Medienmitteilung, LMV

Haltlose Forderungen und Vorwürfe von Unia und Syna in Sedrun

Der Schweizerische Baumeisterverband SBV und der Fachverband Infra, die Organisation der Schweizer Infrastrukturbauer, verurteilen die haltlosen Attacken der Gewerkschaften Unia und Syna gegen die Baufirmen in Sedrun. Die Vorwürfe sind völlig unbegründet und die Forderungen an den falschen Adressaten gerichtet. SBV und Infra halten den gewerkschaftlichen Stil mit ultimativem Termin für die Erfüllung der Forderungen und gleichzeitiger Androhung von Kampfmassnahmen für inakzeptabel. Die Gewerkschaften disqualifizieren sich mit derartigen Erpressungen selbst als ernst zu nehmende Verhandlungspartner.

 


Gemeinsame Medienmitteilung des SBV und des Fachverbands Infra


Streitpunkt bilden die Verpflegungsspesen. Art. 60 Abs. 2 des Landesmantelvertrags (LMV 06) legt fest: «Der Betrieb sorgt nach Möglichkeit für ausreichende Verpflegung anstelle einer Barentschädigung.» Genau dies tut die ARGE TRANSCO-Sedrun: Sie betreibt eine Kantine. Deshalb besteht kein Anrecht auf Auszahlung von Verpflegungsspesen. Die Gewerkschaften stellen eine völlig unbegründete Forderung. Zudem beweisen sie, dass ihnen die gesunde Ernährung weniger wichtig ist als eine zusätzliche Entschädigung. Dabei behaupten sie im neusten Mediencommuniqué: «Gesundheit ist nicht verhandelbar». Die Gewerkschaften entlarven sich damit einmal mehr mit ihrem widersprüchlichen Verhalten.

Gewerkschaftliche Vorwürfe völlig unbegründet

Wer behauptet, die ARGE TRANSCO-Sedrun lasse für die Mitarbeiter bestimmte Entschädigungen in die eigene Tasche fliessen, ist mit der Kalkulation und dem Angebotswesen im Baubereich offensichtlich nicht vertraut. Denn die ARGE TRANSCO-Sedrun wird im Rahmen des Werkvertrags nicht aufgrund entstandener Kosten, sondern auf der Basis von Einheitspreisen für erbrachte Leistungen entschädigt. Diese Einheitspreise enthalten alle Kostenelemente, d.h. auch diejenigen für Unterkunft, Verpflegung usw. Eine separate Entschädigung für die Verpflegungskosten erhält die ARGE also nicht, weshalb sie nichts zurückbehalten kann, was für Dritte bestimmt wäre. Der Bauherr, die Alptransit Gotthard AG, bestätigt dies ausdrücklich.

Landesmantelvertrag eingehalten

Die paritätische Kommission Untertagbau (PK-UT) hat die Einhaltung der Bestimmungen des LMV regelmässig überprüft. In dieser Kommission sind Gewerkschaften und die Arbeitgeber paritätisch vertreten. Die PK-UT bestätigt, dass keine Vertragsverletzungen vorliegen. Dies gilt insbesondere auch für die Spesenregelung.

Im Übrigen sind die Gewerkschaften Meister im Verquicken von Themen, die nichts miteinander zu tun haben. Ihre Forderungen gehen weit über den LMV 06 und den Anhang für Untertagbauten hinaus und haben mit dem vertragslosen Zustand nichts zu tun.

Sinnvolle Forderungen in laufende Verhandlungen mit dem SBV einbringen

Die Gewerkschaften fordern z.B. einen besseren Gesundheitsschutz. Dem ist entgegen zu halten, dass die Suva die Arbeitbedingungen regelmässig ohne Voranmeldung vor Ort überprüft. Tatsache ist, dass die Anforderungen von der ARGE TRANSCO-Sedrun erfüllt werden. Wer hier Ultimaten stellt und mit Kampfmassnahmen droht, missachtet auf grobe Art und Weise die Spielregeln der Sozialpartnerschaft. Zudem ist der SBV Ansprechpartner zur Aushandlung von gesamtarbeitsvertraglichen Regelungen und nicht die einzelne Baufirma. Der SBV steht aktuell in Verhandlungen, Gelegenheit genug für gutwillige Gewerkschaften, ihre Postulate einzubringen.