25.09.08 | Medienmitteilung
Mit Genugtuung nimmt der Schweiz. Baumeisterverband (SBV) zur Kenntnis, dass nach dem Nationalrat jetzt auch der Ständerat die vollständige Abschaffung der Dumont-Praxis beschlossen hat. Diese Praxis beruht auf einem Bundesgerichtsentscheid von 1973, wonach Investitionen in «vernachlässigten» Liegenschaften während der ersten 5 Jahre nach Erwerb bei den Steuern nicht abgezogen werden können.
Die Abschaffung ist nicht zuletzt auf das Betreiben des SBV zurückzuführen, der sich bereits im Vernehmlassungsverfahren vehement für die Beseitigung dieser – Rechtsungleichheit schaffenden – Praxis eingesetzt hat. Dem SBV war stets nur schwer verständlich, weshalb einem Alteigentümer das Recht gewährt wird, die Unterhaltskosten seiner Liegenschaft uneingeschränkt abzuziehen, während dies einem Neueigentümer in den ersten fünf Jahren nach dem Wohneigentumserwerb verwehrt bleiben sollte.
Der SBV freut sich, dass damit – auf Bundesebene und in den Kantonen bald möglich wird, was das Gesetz bisher gebremst hat: die Sanierung einer sehr grossen Zahl von Altliegenschaften. Bei Immobilien mit Baujahr 1947 - 1970 besteht ein eigentlicher Sanierungsstau, und es ist zu hoffen, dass mit der Abschaffung der Dumont-Praxis auch konjunkturell positive Impulse ausgelöst werden. Die finanziellen Auswirkungen sind vernachlässigbar: Steuerausfällen bei den Einkommenssteuern werden Mehreinnahmen bei den Grundstückgewinnsteuern und den Steuern auf den Renovationsarbeiten gegenüberstehen.