07.05.09 | Medienmitteilung

Änderungsvorschläge im Strassenverkehrsrecht sind inakzeptabel

Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) ist gegen die Neuregelung betreffend Achslasten und die generelle Pflicht zur Abdeckung von Ladungen, die beim Transport abgeweht werden können. Er teilt damit die ablehnende Haltung des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes (Astag) zu diesen Änderungsvorschlägen im Strassenverkehrsrecht.

Bei den Achslasten geht es um die Umsetzung einer Motion von Alt-Ständerat Carlo Schmid-Sutter. In seinem Vorstoss verlangte er 2005, dass die Überschreitung bestimmter Achslasten nur geahndet wird, wenn ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination gleichzeitig das zulässige Gesamtgewicht überschreitet.

Ungerechtfertigte Bussen

Praktiker wissen: Auf Ausliefer- und Sammelfahrten verschiebt sich der Fahrzeugschwerpunkt laufend. Denn die Fahrzeuge werden be- und entladen und die Ladung gemäss Vorschriften gesichert. Somit kann die tatsächliche Achslast zu keinem Zeitpunkt zuverlässig bestimmt werden, da sich die Achslasten ständig ändern.

Es ist für den Fahrer fast unmöglich, eine allfällige Verletzung der Verkehrsregeln zu erkennen. Unser Recht sieht aber schon bei geringfügigen Verstössen drakonische Strafen vor. Dies führt zu einer ungerechtfertigt harten Bussenpraxis.

Der SBV verlangt aus diesen Gründen die Anpassung der Vorschriften im Sinne der Motion.

Unnötige Verschärfung

Nach Meinung des SBV reichen die geltenden Vorschriften betreffend Abdeckung von Ladungen völlig aus: Art. 30 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes schreibt vor, die Ladung sei so anzubringen, dass sie niemanden – zum Beispiel, indem sie herunterfällt – gefährdet und belästigt. Neu soll bereits die theoretische Möglichkeit des Abwehens die Abdeckung der Ladung zur Pflicht machen. Eine unnötige Bürokratenerfindung!

Dies ist für Fahrten zu, von und auf Baustellen völlig unpraktikabel. Der SBV fordert deshalb den Verzicht auf eine solche unnötige Verschärfung.

Weitere Auskünfte: Heinrich Bütikofer, Vizedirektor, Tel. 044 258 82 80, hbuetikofer(at)baumeister.ch