03.12.07 | Medienmitteilung, LMV
Der Schweizerischer Baumeisterverband SBV korrigiert die von der Unia in die Welt gesetzten Behauptungen über den Abbruch der Vermittlung und zeigt auf, dass es der Unia mit ihrer Kündigung des Verfahrens offensichtlich nur darum geht, am 5.12.07 einen Streik durchzuführen.
Die Vermittlungsvereinbarung wurde am 19.11.07 abgeschlossen. Jean-Luc Nordmann übernahm formell die Vermittlungsaufgabe. Dass erst am 28.11.07 mit den eigentlichen Verhandlungen begonnen werden konnte, ist darauf zurückzuführen, dass die Gewerkschaften seit dem 22.11.07 dauernd Vorbedingungen stellten und den SBV ultimativ aufforderten, diese zu erfüllen. Am 28.–30.11.07 fanden drei Vermittlungsrunden statt. In dieser Verhandlungsphase kündigte die Unia am 29.11.07 öffentlich für den 5.12.07 einen Streik in Sedrun an. Trotz des Verbots jeglicher Kampfmassnahmen war die Unia nur dann bereit, diesen Streikaufruf zurückzunehmen, wenn noch am Freitag, 30.11.07 eine Lösung in den strittigen Punkten gefunden würde. Entscheidend ist, dass die Vermittlungsvereinbarung keine Fristen vorsah, weshalb diese Unia-Forderung einer Erpressung gleichkam. Schliesslich brach die Unia die Vermittlung ab und kündigte die Vereinbarung noch am gleichen Tag. Die vertragliche Verpflichtung, noch 48 Stunden nach Kündigung die Schweigepflicht einzuhalten und auf jegliche Kampfmassnahmen zu verzichten, wurde von ihr in grober Art und Weise verletzt.
Der SBV hat die Vermittlung weder unterbrochen noch sistiert. Er hat auf den nächsten Termin vom 7.12.07 neue Vorschläge in Aussicht gestellt, weil die bisherigen Lösungsansätze an den unverständlichen Forderungen der Unia gescheitert waren. So gingen deren Vorstellungen sogar hinter die im LMV 06 vereinbarte Flexibilität zurück.
Vertrag Offensichtlich geht es der Unia um die Handlungsfreiheit und die Möglichkeit, in Sedrun einen Streik durchzuführen. Voraussetzung dafür war die Kündigung der Vermittlungsvereinbarung. Um die Verschwiegenheitspflicht kümmerte sich die Unia einen Deut. Denn trotz 48-stündiger Nachwirkung der gekündigten Vereinbarung informierte die Unia die Öffentlichkeit mit Mediencommuniqués und die Berufskonferenz sofort und direkt.
Der Vorwurf an den SBV, mit dem Berufsbildungsfonds neue Präjudizien geschaffen zu haben, zielt vollständig ins Leere. Die SBV-Delegiertenversammlung hat bereits am 18.9.07 den SBV-Berufsbildungsfonds beschlossen, die Beiträge und den Leistungskatalog festgelegt sowie den Beitritt für Nicht-Mitglieder ermöglicht. Der SBV wollte sicherstellen, dass ab dem 1. Oktober ein funktionstüchtiges Instrument zur Finanzierung von Grund-, Fort- und Weiterbildungen der Mitarbeitenden zur Verfügung steht.
Die von der Unia ebenfalls ins Spiel gebrachten Schadenersatzklagen der Firmen, die von den Blockaden betroffen waren, haben mit dem Vermittlungsverfahren nichts zu tun. Es ist Sache der geschädigten Firmen, den von den Unia-Aktivisten angerichteten Schaden (Schadensumme rund 1,4 Mio. Fr.) vor Gericht geltend zu machen.