25.10.11 | Medienmitteilung

Unia-Anwerbung von Minderjährigen

Der SBV ist alarmiert über Anwerbung Minderjähriger durch Gewerkschaften.

Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) warnt Lehrmeister und Ausbildner vor aggressiven Anwerbemethoden der Gewerkschaften unter Lehrlingen. Offenbar schreckt die Gewerkschaft Unia dabei vor Minderjährigen nicht zurück. Und sie leitet sogar eine Betreibung gegen einen Stift ein, wie die SonntagsZeitung am Wochenende aufgedeckt hat.

Der Vorfall ist empörend und doch wahr, wie der SBV inzwischen den Gerichtsakten entnehmen konnte. Im Februar 2007 wurde ein 16-jähriger Maurerstift "am frühen Morgen auf dem kalten Vorplatz" zu einer Baustelle im Kanton Luzern von einem "Werber" der Einheitsgewerkschaft Unia angegangen. Dieser versprach dem Jugendlichen allerlei Vorteile und Annehmlichkeiten, wie verbilligte Konzerteintritte, die mit der Gewerkschaftsmitgliedschaft verbunden seien. Ausserdem sei die Mitgliedschaft notwendig, um sich nach der Lehre weiterzubilden. Von Rechnungen war kaum die Rede. Der Stift unterschrieb.

2008, der Jugendliche war inzwischen volljährig, kam das dicke Ende: Eine Rechnung über mehr als vierhundert Franken, Mahnung, schliesslich eine Betreibung über 527 Franken. Ein enormer Betrag für einen Stift. Doch der junge Mann wandte sich mit der Hilfe seines Vaters ans Bezirksgericht Willisau. Dieses hat dem Stift nun in allen Punkten Recht gegeben und ihm eine Entschädigung von 60 Franken zugesprochen.

Die unterlegene Gewerkschaft zog das Verfahren ans Luzerner Obergericht weiter, mit einer Forderungssumme von nunmehr noch 153 Franken! Aufgrund der Publizität des Falls hat die Unia-Zentrale in Bern der SonntagsZeitung nun angekündigt, sie werde das Verfahren "stoppen". Es ist zu hoffen, dass sie dies wirklich macht.

Dass eine Gewerkschaft, die für die kleineren Lohnbezüger einstehen will, überhaupt auf die Idee kommt, einen Lernenden zu betreiben, ist unerhört. Sie nimmt in Kauf, dass sie einem Jugendlichen wegen eines Betreibungsregistereintrags das ganze spätere Leben massiv erschwert. So etwa beim Stellenwechsel, bei der Wohnungsmiete oder bei der Aufnahme eines Hypothekarkredits.

Der Schweizerische Baumeisterverband ruft alle, die mit Lernenden arbeiten, auf, darauf zu achten, dass es gar nie so weit kommt. Lernende brauchen weder die Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmer- noch die in einer Arbeitgeberorganisation. Sie brauchen Freiheit, um sich beruflich und persönlich zu entwickeln.

 

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