05.08.10

Suva informiert über die Prämien 2011

Strassen- und Untertagbau profitieren

Die Suva hat den SBV über die Entwicklung der Prämien in der Klasse 41A (Baugewerbe) in­formiert. Zwar können über die gesamte Suva hinweg die Prämien für die Berufsunfallversicherung um durchschnittlich drei Prozent gesenkt werden; die effektive Prämienentwicklung hängt jedoch vom Risikoverlauf einer Branche und insbesondere vom einzelnen Betrieb ab. Für das Bauhauptgewerbe (Unterklasse A0) bleibt der Basissatz unverändert, im Durchschnitt aller Betriebe bleiben die Prämien gleich.

In der Berufsunfallversicherung konnten die Prämien des Baugewerbes zum fünften Mal in Serie tiefer als im Vorjahr festgesetzt werden. Der mittlere Prämiensatz sinkt in der Klasse 41A um ca. 1,2%. Diese Reduktion ist jedoch nicht gleichmässig über alle Branchen verteilt. Nicht alle Unterklassen können von der Reduktion beim Basissatz, dem Ausgangswert für das Bonus-Malus-System, profitieren:

  • der Basissatz der Unterklasse A0 (Betriebe, die Arbeiten des Bauhauptgewerbes ausführen) bleibt unverändert, was im Durchschnitt aller Unternehmen etwa gleichbleibende Prämien ergibt;
  • aufgrund der Ergebnisse der Unterklasse der Gerüstbauer kann deren Basissatz weiterhin nicht gesenkt werden. Dasselbe gilt für die Kleinbetriebe der Allrounder; 
  • alle anderen Branchen, also die Elementwerke, Strassen- und Belagsbauer, Holzbau und Zimmerei, Gartenbau, Gartenbau/ Gärtnerei und Untertagbau profitieren von einer Reduktion des Basissatzes um jeweils eine Tarifstufe. Dies entspricht einer durchschnittlichen Prämienermässigung von rund 5 %.

NBUV unverändert

Der Basissatz in der Nichtberufsunfallversicherung bleibt unverändert, das heisst, dass nur wenige Betriebe in den Genuss einer Prämiensenkung kommen. Unveränderte Prämienzuschläge Auf den Nettoprämien werden unveränderte Zuschläge erhoben. Diese betragen auch 2011: 

  • für die Finanzierung der Verwaltungskosten 10,5 % (BUV), 12,5 % (NBUV);
  • für die Finanzierung der Kosten der Verhütung von Berufs - un fällen und -krankheiten im Allgemeinen 6,5 % (BUV), bzw. für die Verhütung von Nicht berufsunfällen 0,75 % (NBUV);
  • der Zuschlag für die Teuerung an Rentenbezüger beträgt 7 % (BUV und NBUV).

 Artikel aus der Schweizer Bauwirtschaft Nr. 15 vom 4.8.2010
inkl. Tabelle «Veränderung der Basissätze und Prämien in der Klasse 41A»