14.01.09 | Medienmitteilung

Personenfreizügigkeit für Bauhauptgewerbe lebenswichtig

Am 8. Februar 2009 wird das Schweizer Volk über die Weiterführung und die Erweiterung der Personenfreizügigkeit abstimmen. Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) tritt dezidiert für eine Annahme ein, denn das Bauhauptgewerbe gehört zu den grossen Gewinnern. Sämtliche befürchteten negativen Auswirkungen einer vermehrten Zuwanderung sind ausgeblieben.

Im Bauhauptgewerbe fanden in den letzten Jahren im Rahmen der Personenfreizügigkeit vor allem vermehrt Arbeitskräfte aus Deutschland Arbeit: Seit 2005 hat sich deren Anteil auf Schweizer Baustellen von 2,1 auf 3,9 % erhöht. Zum grössten Teil sind sie in der Deutschschweiz tätig. In den Kantonen Zürich und Aargau etwa kommen sie auf einen Anteil von 6 bzw. 9 %. In der französischen Schweiz und im Tessin machen demgegenüber französische bzw. italienische Arbeitskräfte das Gros der ausländischen Arbeitnehmer aus. Im Tessin haben gegen 90 % der Arbeitskräfte im Bauhauptgewerbe einen ausländischen Pass.

Trotz Personenfreizügigkeit ist der Anteil der Schweizer am Baustellenpersonal gestiegen. Gemäss den Lohnerhebungen des Schweizerischen Baumeisterverbandes (SBV) hat sich ihr Anteil von 34 % (2005) auf 38 % (2008) erhöht. Die Ängste vor einer Masseneinwanderung aus Nichtnachbarländern haben sich somit keineswegs bewahrheitet. Dies ist nicht zuletzt deshalb interessant, weil zum Beispiel gut ein Drittel der Ausländer im Schweizer Bauhauptgewerbe aus Portugal stammt. Obwohl eine zusätzliche Einwanderung aus Portugal somit auf der Hand läge, sind im Rahmen der Personenfreizügigkeit kaum zusätzliche Portugiesen eingereist.

Kurzaufenthalter: viele Meldungen – bescheidenes Arbeitsvolumen

Hätte die Schweizer Bauwirtschaft nicht die Möglichkeit gehabt, aufgrund der Liberalisierung des Personenverkehrs Personal auch für kurzfristige Arbeitsaufenthalte zu rekrutieren, hätte in den letzten drei Jahren das hiesige Wachstumspotenzial nicht ausgeschöpft werden können. Das von Kurzaufenthaltern geleistete Arbeitsvolumen blieb aber trotz der beachtlichen 8000 Meldungen bescheiden. Im Bauhauptgewerbe erbrachten sie nach Hochrechnungen des SBV einen Arbeitsanteil – in Form von Anteilen an den durchschnittlich geleisteten Arbeitstagen – von nur rund 2 %.

Ausserdem ist zu beachten, dass 2007 ein grosser Anteil der Kurzaufenthalter im Bauhauptgewerbe explizit von Schweizer Firmen geholt wurde (28 %). Die Entsandten und Selbstständigerwerbenden kommen auf einen Anteil von 62 %. Vom Total aller Entsandten kamen rund 58 % aus Deutschland, die übrigen stammten aus Italien, Österreich und Frankreich. Hinzu kommt, dass Entsandte eher Kurzeinsätze leisten, während die geholten Kurzaufenthalter häufig die maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen ausnutzen.

Daraus zieht der SBV folgende Schlüsse:

  • Wertschöpfungsintensivere Arbeiten im Bauhauptgewerbe werden weiterhin durch Schweizer Firmen ausgeführt, während bei kleineren Arbeiten auch ausländische Unternehmen zu Zuge kommen.
  • Kurzaufenthalter bilden für das Schweizer Bauhauptgewerbe ein Reservoir, mit dem kurzfristige Engpässe überbrückt werden können.

Gut qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland

Stark verändert hat sich in den letzten Jahren die Qualifikationsstruktur im Schweizer Bauhauptgewerbe. Deutlich ist die Tendenz zu höherer Qualifikation ablesbar. Sie hat zusammen mit dem intensiveren Einsatz von Kapital (vornehmlich Maschinen und Geräte) entscheidend dazu beigetragen, dass die Produktivität im Bauhauptgewerbe gesteigert werden konnte und im internationalen Vergleich hoch ist. Speziell qualifizierte Mitarbeiter wie Kranführer oder Kadermitarbeiter sind in der Schweiz in ungenügender Zahl vorhanden.

Ein Teil dieses Arbeitskräftemangels konnte durch die Rekrutierung von qualifizierten Kräften aus der EU behoben werden. Zahlen des SBV bestätigen, dass die neu eingewanderten Arbeitskräfte über überdurchschnittliche Qualifikationen verfügen. Es wanderten also nicht vorwiegend Hilfsarbeiter ein, sondern vornehmlich gut qualifizierte Mitarbeiter.

Steigende Löhne trotz Personenfreizügigkeit

Ein negativer Einfluss auf das Lohnniveau, bedingt durch die vermehrte Einwanderung, kann aufgrund der Lohnerhebung des SBV ausgeschlossen werden. Dies ist einerseits durch den im Branchenvergleich hohen Anteil ausländischer Arbeitskräfte insgesamt, andererseits durch das teils hohe Qualifikationsniveau der Eingewanderten erklärbar. Statistisch gibt es keine signifikanten Lohnunterschiede zwischen Ausländern und Schweizern. Die Löhne auf der jeweils gleichen Qualifikationsstufe sind de facto gleich hoch. In einzelnen Lohnklassen wurden 2008 für Ausländer sogar leicht höhere Löhne gemeldet. Seit 2001 haben sich die Löhne nominell im Durchschnitt der LMV-Lohnklassen um 8,7 % erhöht. Infla­tionsbereinigt betrug der reale Anstieg 2 %.

Entgegen den Befürchtungen, dass es im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit zu Lohndumping oder zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen kommen würde, konnte bisher keine derartige Entwicklung festgestellt werden.

Fazit des SBV

Die flankierenden Massnahmen haben sich bisher als taugliches Instrument für eine schrittweise Liberalisierung erwiesen. Der SBV begrüsst die Beibehaltung dieses Massnahmenpakets. Die Fortführung der bilateralen Abkommen ist auch beim derzeit zu beobachtenden konjunkturellen Abschwung essentiell. Ein Nein am 8. Februar 2009 würde bedeuten, dass dem Bauhauptgewerbe ein Schlüssel seines Erfolges der letzten Jahre entrissen würde.

 

 

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