01.12.11 | Medienmitteilung, LMV
Der SBV erachtet die Gewerkschaft Unia bis auf weiteres nicht mehr als Verhandlungspartner für einen neuen Landesmantelvertrag (LMV) im Bauhauptgewerbe. Verhandeln wird der Baumeisterverband ab sofort nur noch mit Arbeitnehmervertretern, die den Arbeitsfrieden respektieren. Zudem müssen sie einer Verlängerung des heutigen LMV ohne Bedingungen zustimmen, bis ein neuer Vertrag vorliegt. Der Baumeisterverband bietet im Gegenzug eine Lohnerhöhung um 1,5 Prozent für 2012.
Diese Massnahmen hat der Zentralvorstand des Schweizerischen Baumeisterverbands am Mittwoch in Zürich einstimmig beschlossen. Er zog damit die Konsequenzen aus dem Vorgehen von Unia-Leuten am "Aktionstag" der Gewerkschaften vom 25. November. Der SBV taxiert diese Aktionen als klare Missachtung des Arbeitsfrieden. Der Baumeisterverband wird beim zuständigen Schiedsgericht Klage wegen Verletzung der Friedenspflicht gegen die Unia einreichen. "Unia hat das Fass endgültig zum Überlaufen gebracht", sagt Werner Messmer, der Zentralpräsident des Schweizerischen Baumeisterverbands. "Wir haben es satt, mit Leuten Verträge auszuhandeln, die uns in der Öffentlichkeit diffamieren und den Betrieb auf unseren Baustellen stören."
Gemäss Beschluss des Zentralvorstands wird der Baumeisterverband deshalb ab sofort nur noch mit Arbeitnehmerorganisationen über einen neuen Landesmantelvertrag verhandeln, welche die Friedenspflicht respektieren. Zudem müssen sie ohne Bedingungen einer Verlängerung des geltenden LMV 08 zustimmen, bis ein neuer, allgemeinverbindlicher Vertrag in Kraft tritt. Der LMV 08 läuft Ende 2011 aus. Nur mit einer Verlängerung in der heutigen Form kann ein vertragsloser Zustand noch verhindert oder wenigstens verkürzt werden. Dass die Gewerkschaften eine Verlängerung seit Monaten beharrlich ablehnen, ist für den SBV unverständlich. Denn bei einem vertragslosen Zustand fehlen die strengen LMV-Mindestvorschriften für die Arbeitsbedingungen im Bau. Damit wird dem Lohndumping Tür und Tor geöffnet. Dagegen wehrt sich der Baumeisterverband mit Entschiedenheit.
Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen Baumeisterverbands hat am 9. November in Luzern 2011 ein Verhandlungspaket beschlossen. Es enthält eine Lohnerhöhung von 1,5%, die mit Allgemeinverbindlicherklärung in Kraft treten soll. Neue Verhandlungsdaten sind von den Gewerkschaften an der letzten Verhandlungsrunde vom 2. November 2011 in Bern abgelehnt worden.
Die Gewerkschaften Unia und Syna führten am Freitag, 25. November 2011 einen sogenannten nationalen Aktionstag durch. Insbesondere die Unia trat dabei sehr aggressiv auf. Sie versuchte mit Cars die Zufahrten zu den Baustellen zu blockieren und arbeitswillige Mitarbeitende zur Arbeitsaufgabe und zum Einsteigen in die Cars zu bewegen und sie an Demonstrationszüge zu führen. In den überwiegenden Fällen gelang dieses Ansinnen nicht. Die Arbeitnehmer haben nach erzwungenen Arbeitspausen die Arbeiten fortgeführt. In Zürich und weiteren Regionen (Bern, Westschweiz) kam es dabei durch Unia-Leute zu schweren Verstössen gegen die Friedenspflicht und gegen das Strafgesetz; so z.B. zu Nötigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Diebstahl, und in mindestens einem Fall Raub.
Aufgrund dieser Vorkommnisse kommt es für den SBV nicht in Frage, einfach wieder zur "Tagesordnung" überzugehen. Für den Zentralvorstand drängen sich deshalb die erwähnten Massnahmen auf.
Der Baumeisterverband schlägt den Gewerkschaften seit Anfang September eine vorläufige Verlängerung des geltenden Landesmantelvertrags vor. Damit soll Zeit gewonnen werden, um die Verhandlungen über den Nachfolgevertrag erfolgreich abzuschliessen. Der Baumeisterverband verhandelt deshalb ab sofort nur noch mit Arbeitnehmerorganisationen, die einer solchen Verlängerung ohne Bedingungen zustimmen. Nur so lässt sich ein vertragsloser Zustand vermeiden oder zumindest verkürzen. Das ist von enormer Bedeutung. Denn ohne Vertrag fehlen die strengen LMV-Auflagen, und dem Lohndumping wird im Bauhauptgewerbe Tür und Tor geöffnet.
Kommt es zu einer Vertragsverlängerung, ist der Baumeisterverband für eine Lohnerhöhung von 1,5% ab Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) bereit. Die AVE muss vom Bundesrat beschlossen werden. Erfolgt dies in den ersten Wochen 2012, kann die Lohnanpassung bereits per 1. Januar 2012 in Kraft treten. Unternehmer, welche die Lohnerhöhung nicht per 1. Januar 2012 vornehmen, müssen eine Pauschale nachzahlen.