18.09.07 | Medienmitteilung, LMV
Das Bauhauptgewerbe geht auf einen vertragslosen Zustand ab 1. Oktober zu. Deshalb hat die ausserordentliche Delegiertenversammlung des Schweizerischen Baumeisterverbands am 18.9.07 in Bern Beschlüsse gefasst, welche es den Baumeistern und ihrem Verband ermöglichen, den vertragslosen Zustand zu bestehen. Dazu gehören eine Lohnverbesserung von durchschnittlich 2,7% per 1.1.2008, ein neuer Gesamtarbeitsvertrag für die Poliere und Werkmeister, eine Vereinbarung mit dem Verband der Temporärfirmen swissstaffing sowie ein neuer patronaler Bildungsfonds.
Die a.o. Delegiertenversammlung musste zur Kenntnis nehmen, dass die Gewerkschaften erst Anfang September zu Gesprächen über anstehende Fragen bereit waren und dass keine Lösungen gefunden werden konnten. Der SBV sieht sich deshalb gezwungen, sich auf einen vertragslosen Zustand ab 1. Oktober 2007 einzustellen und Massnahmen zu treffen.
Die Mitarbeiter in SBV-Mitgliedfirmen erhalten ab 1. Januar 2008 im Durchschnitt satte 2,7% mehr Lohn. Darin enthalten sind gemäss Beschluss der Delegiertenversammlung ein genereller Teil von 1,3%, ein individueller Teil von 0,7% sowie die 0,7%, welche den Arbeitnehmern bisher für den Parifonds Bau abgezogen worden sind.
Dem SBV ist es gelungen, mit dem Schweizerischen Baukaderverband und der Schweizerischen Kader-Organisation SKO einen neuen GAV für die Poliere und Werkmeister abzuschliessen. Damit wird der noch bis Ende 2008 gültige Polier-Kadervertrag ersetzt. Zu den wesentlichen Neuerungen gehört die Umsetzung des Schiedsgerichtsurteils in Sachen Minusstunden. Zusätzlich zu den heute gültigen 100 Mehrstunden wurden neu 100 Minderstunden vereinbart. Neu ist auch die Festlegung von Minimallöhnen.
Dem SBV und swissstaffing, dem Verband der Personaldienstleister der Schweiz, liegt daran, die Arbeitsbedingungen für temporär angestellte Mitarbeiter analog zum Stammpersonal zu gestalten. Die neu getroffene Vereinbarung zwischen den beiden Verbänden legt fest, dass die Mitgliedfirmen von swissstaffing ihr Personal im Bauhauptgewerbe gemäss den Vorgaben des SBV für seine eigenen Mitglieder anstellen. Dies bedeutet, dass auch für temporär Angestellte weiterhin der Inhalt des LMV 06 gilt.
Die Baumeister wollen die bisherige Finanzierung der Grund- und Weiterbildung weiterhin sicherstellen. Insbesondere wollen sie vermeiden, dass die Mitarbeiter wegen des Wegfalls des Parifonds Bau in der Grund-, Aus- und Weiterbildung zu kurz kommen. Deshalb hat die a.o. DV einen neuen, patronalen Bildungsfonds geschaffen, der nur von den Arbeitgebern finanziert wird. Die Beiträge machen bis Ende 2007 0,3 Lohnprozente aus, ab 1. Januar 2008 0,6. Damit steigen die Kosten für die Arbeitgeber für den Bildungsfonds um das Doppelte. Der Leistungskatalog wird unverändert vom Parifonds übernommen. Für die Mitarbeiter ergibt sich deshalb keine Änderung.