26.01.11
Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) senkt den administrativen Aufwand bei öffentlichen Beschaffungen. Anbietende müssen seit dem 1. Januar 2011 gewisse Nachweise wie beispielsweise den Betreibungs- oder Handelsregisterauszug nicht mehr von Beginn weg vorlegen.
Bis anhin mussten alle Anbietenden, die sich für einen öffentlichen Auftrag bewarben, ihre Eignung mit zahlreichen Nachweisen belegen. Neu können Anbietende einen Teil der Eignungsnachweise nach abgeschlossener Offertevaluation nachreichen. Eine dementsprechende Aufforderung erhalten nur noch die potentiellen Zuschlagsempfänger. Dies führt zu einer deutlichen Reduktion des Anbieteraufwandes. Bei den Eignungskriterien, die nur noch von den potentiellen Zuschlagsempfängern verlangt werden, handelt es sich um Auszüge aus dem Handels- und Betreibungsregister, Versicherungs- und Bankerklärungen sowie allfällige Bankgarantien.
Das BBL ist die zentrale Beschaffungsstelle des Bundes für zivile Güter und Dienstleistungen. Es reagiert mit diesen Massnahmen auf Anregungen aus Anbieterkreisen.