25.11.11 | Medienmitteilung, LMV

Baumeisterverband verklagt Unia wegen Verletzung der Friedenspflicht

Der SBV zieht Konsequenzen aus den wider­­­­recht­­lichen Vorkommnissen am «Aktionstag» der Gewerkschaften

Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) wird gegen die Gewerkschaft Unia Klage wegen Verletzung der Friedenspflicht einreichen. Dies als Folge der auf mehreren Baustellen durchgeführten Kampfmassnahmen am sogenannten "Aktionstag" vom Freitag. Weil dabei in mehreren Fällen auch strafrechtliche Tatbestände erfüllt wurden, wird die Unia über­dies Strafanzeigen zu gewärtigen haben. Weitere Verhandlungen mit der Gewerkschaft Unia zur Ausarbeitung eines neuen Landesmantelvertrags (LMV) sind für den Baumeisterverband nur noch schwer denkbar. Damit läuft der mit Abstand arbeitnehmerfreundlichste hand­werkliche Gesamtarbeitsvertrag der Schweiz Ende dieses Jahres bis auf weiteres ersatzlos aus. Das von den Baumeistern bereits im September unterbreitete Angebot, den LMV bis zum Vorliegen einer Verhandlungslösung zu verlängern, lehnen die Gewerkschaften nach wie vor ab. Die Aktionen vom Freitag erwecken den Eindruck, dass die Unia den vertragslosen Zustand geradezu sucht.

Zu eigentlichen Streiks kam es am gewerkschaftlichen "Aktionstag" nicht. Kaum ein Arbeiter hat freiwillig die Arbeit niedergelegt. Es handelte sich um Provokationen von Unia-Leuten, die dabei nicht vor kriminellen Handlungen wie Nötigung, Hausfriedensbruch, Sach­beschädigung sowie Diebstahl bis hin zu Raub zurückschreckten. So wurden etwa Bau­maschinen sabotiert sowie einem Baustellenverantwortlichen gewaltsam die Kamera entrissen, mit der er die widerrechtlichen Aktionen dokumentieren wollte. In der Romandie wurde der Zugang zu einer Baustelle mit einem Vorhängeschloss verriegelt.

Solche Aktionen sind eine schwere Verletzung der Friedenspflicht, zu der sich die Gewerkschaften im Landesmantelvertrag verpflichtet haben. Bereits die Androhung eines Streiks ist unzulässig, ebenso jede Störung des Baustellenbetriebs, beispielsweise durch Blockaden. Letztere hat das Bundesgericht diesen Oktober als strafrechtswidrige Nötigung taxiert und Verurteilungen gegen die fehlbaren Gewerkschafter bestätigt.

Die Aktionen entbehren auch jeglicher sachlichen Grundlage: Der LMV Bau bietet heute schon Mindestlöhne, die deutlich über jenen der meisten anderen Branchen liegen, ausserdem eine einzigartige, weitgehend vom Arbeitgeber finanzierte Frühpensionierung ab 60 Jahren. Der LMV läuft aber Ende 2011 aus. Bis zur Einigung auf einen neuen Vertrag hat der SBV den Gewerkschaften die Verlängerung des LMV in seiner bisherigen Form vorgeschlagen und eine markante Lohnerhöhung um 1,5 Prozent sowie weitere Vergünstigungen im Gegenwert von 0,75 Lohnprozenten.

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