29.04.08 | Medienmitteilung, LMV
Die Delegierten des Schweizerischen Baumeisterverbands (SBV) haben den Landesmantelvertrag (LMV 08) an ihrer ausserordentlichen Versammlung in Zürich-Oerlikon mit 96 zu 2 Stimmen angenommen. Ausschlaggebend für diese Zustimmung sind die klaren Verbesserungen, welche gegenüber der Dezember-Lösung bei der Arbeitszeitflexibilität gefunden wurden, und die vereinbarten Schritte zur Überprüfung der Regelungen beim Parifonds Bau.
Sichtlich befriedigt präsentierte Zentralpräsident Werner Messmer den Delegierten das unter Vermittlung von Jean-Luc Nordmann in einer zweiten Runde erzielte Verhandlungsergebnis. Mit überwiegender Mehrheit stimmten diese dem Landesmantelvertrag 08 (LMV 08) zu. Damit kann der Vertrag am 1. Mai 2008 wie vorgesehen in Kraft treten.
Die Januar-Delegiertenversammlung hatte das damalige Vermittlungsergebnis vehement abgelehnt und klare Forderungen an die Verbandsspitze gestellt in Bezug auf Nachverhandlungen. So sollten Ausfallstunden individuell kompensiert und administrativ einfach abgewickelt werden können. Dazu verlangte sie saubere rechtliche Grundlagen. Mit der Protokollvereinbarung «Arbeitszeit» wird diesen Postulaten vollständig Rechnung getragen; der Auftrag ist zur vollsten Zufriedenheit der Delegierten erfüllt worden.
Zur Vermeidung von Finanzierungslücken im vertragslosen Zustand hatte der SBV im September 2007 einen eigenen, allein von den Arbeitgebern finanzierten Berufsbildungsfonds geschaffen. Dieser wird bis längstens 31. März 2010 weitergeführt. Bis zu diesem Datum soll gemäss der Protokollvereinbarung «Parifonds» über dessen Neugestaltung verhandelt werden, und zwar über alle damit verbundenen Themen und somit auch über die umstrittenen Rückerstattungen an die Gewerkschaften. Der zweite Auftrag der Delegierten vom Januar 2008 ist damit ebenfalls erfüllt. Denn es sind Termine gesetzt, inhaltlich jedoch keine Einschränkungen gemacht worden.
Mit der Anhebung der Basislöhne um 3% und einer generellen Lohnanpassung von Fr. 100.--/Monat für alle Lohnkategorien sowie 0,5% auf individueller Basis gehört das Bauhauptgewerbe weiterhin zu den GAV-Branchen mit den absolut höchsten Löhnen.
Dank des neuen LMV steht aus Sicht des SBV einer Fortsetzung der bewährten Personenfreizügigkeit inkl. deren Erweiterung auf Rumänien und Bulgarien nichts entgegen. Der SBV erwartet nun auch von den Gewerkschaften und insbesondere vom Gewerkschaftsbund ein klares Bekenntnis zur Personenfreizügigkeit mit der EU. Der SBV hat diese immer schon unterstützt. Denn gerade das Bauhauptgewerbe gehört zu den bedeutenden Nutzniessern dieser erweiterten Rekrutierungsmöglichkeit dringend benötigter Fach- und Hilfskräfte. Der SBV trägt gleichzeitig die bestehenden flankierenden Massnahmen mit und begrüsst die Tatsache, dass mit dem neuen LMV wieder klare Grundlagen für die Kontrolltätigkeit der paritätischen Berufskommissionen bestehen. Damit und mit einem konsequenten Vollzug erübrigen sich zudem irgendwelche Verschärfungen.
Weitere Informationen:
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