23.05.07 | Medienmitteilung, LMV

Baumeister kündigen Gesamtarbeitsvertrag

Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen Baumeisterverbands SBV hat heute in Delémont mit überwiegender Mehrheit beschlossen, den Landesmantelvertrag (LMV 06) auf den 30.9.2007 zu kündigen. Sie setzt damit einen Schlusspunkt hinter fruchtlose Verhandlungen der letzten Monate mit den Gewerkschaften Unia und Syna. Die DV hat gleichzeitig entschieden, dass für die SBV-Mitglieder trotz vertragslosem Zustand die Arbeitsbedingungen gemäss LMV 06 weiterhin gelten. Damit zeigt der SBV mit aller Deutlichkeit, dass er geordnete Arbeitsverhältnisse im Bauhauptgewerbe und keinen Sozialabbau will.

Die Gewerkschaften haben es in den letzten Verhandlungsrunden konsequent abgelehnt, die für die Baubranche dringend notwendige Flexibilität beim Auf- und Abbau von Minderstunden in Ergänzung zu den bereits vereinbarten Mehrstunden zu gewähren. Sie verunmöglichen es damit den Unternehmern, mit ihren Mitarbeitern unverschuldete Ausfallstunden nachzuholen. Mit dieser unverständlichen Haltung verstärken die Gewerkschaften den Trend zu noch mehr Temporäreinsätzen; damit gefährden sie Ganzjahresstellen des Stammpersonals.

Fehlender Reformwille der Gewerkschaften hatte sich bereits bei den Lohnverhandlungen im Herbst 2006 gezeigt. Obwohl man sich frankenmässig praktisch einig war, scheiterte eine Vereinbarung, weil sie sich weigerten, einen individuellen, leistungsabhängigen Lohnanteil anzuerkennen. Der SBV hatte daraufhin eine einseitige Lohnempfehlung für seine Mitglieder herausgegeben.

Gewerkschaften verhindern zeitgemässen Vertrag

Das schweizerische Bauhauptgewerbe steht in einem unerbittlichen Konkurrenz-kampf. Mit ihrer defensiven Bewahrungsstrategie und blockierenden Haltung zeigen die Gewerkschaften kein Verständnis für die Bedürfnisse der Branche. Sie sind nicht bereit, dem Bauhauptgewerbe ebenfalls zuzugestehen, was sie in der Maschinenindustrie oder dem Maler- und Gipsergewerbe unterschrieben haben. Dort haben sie nämlich Ja gesagt zu je 100 Mehr- und 100 Minderstunden bzw. zu Fr. 60.- generelle und Fr. 20.- individuelle Lohnanpassungen. Es ist für den SBV absolut unverständlich, weshalb die Gewerkschaften dem Bauhauptgewerbe diese Spielräume verweigern, welche in der heutigen Wirtschaft weit verbreitet sind.

Gewerkschaften als Gegner des Bauhauptgewerbes

Die sture Ablehnung aller Bemühungen um mehr Flexibilität überrascht den SBV nicht mehr. Denn gleiche negative Erfahrungen mit den reform- und wirtschaftsfeindlichen Gewerkschaften machte der SBV in den letzten Jahren in den Bereichen Feinstaub/Partikelfilter, Arbeiten bei Hitze, Kranführerausbildung. Die Gewerkschaften vertreten zunehmend sachfremde Argumente und wirken den Brancheninteressen entgegen.

Kündigung als logische Folge

Der SBV nimmt diese Entwicklung mit Bedauern zur Kenntnis. Der Delegiertenversammlung blieb somit keine andere Wahl, als die Kündigung auf den nächstmöglichen Termin auszusprechen.

Wie geht es weiter?

Der SBV ist jederzeit gesprächsbereit. Die Kündigung wird jedoch erst dann zurückgezogen, wenn die Gewerkschaften auf die Forderungen des SBV eingehen.