13.07.08 | Medienmitteilung
Am Wochenende haben die Arbeiter der Neat-Baustelle in Sigirino am Monte Ceneri die Arbeit niedergelegt. Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) verurteilt diese Aktion als illegal. Sie stellt eine flagrante Verletzung des geltenden Landesmantelvertrages (LMV) dar, der für die Vertragsdauer die absolute Friedenspflicht kennt. Der SBV wird Klage einreichen.
«Für die ganze Dauer dieses Vertrags verpflichten sich die Vertragsparteien des LMV für sich, ihre Sektionen und Mitglieder, den unbeschränkten Arbeitsfrieden im Sinne von Art. 357a Abs. 2 Obligationenrecht (OR) zu wahren. Infolgedessen ist jede arbeitsstörende Beeinflussung wie Streik, Streikdrohung, Aufforderung zu Streik und jeder passive Widerstand sowie jede Massregelung oder weitere Kampfmassnahmen wie Sperre oder Aussperrung untersagt.» Dies hält der geltende LMV im Bauhauptgewerbe in Artikel 7 fest.
Der schon zwei Tage dauernde Streik auf der Baustelle in Sigirino im Monte Ceneri ist aufgrund dieses Artikels ungeachtet aller materiellen Fragen widerrechtlich. Der SBV wird, wie Zentralpräsident Werner Messmer und Direktor Daniel Lehmann am Sonntag betonten, aufgrund dieser erschütternden Vertragsverletzung gegen die Gewerkschaften Klage beim Schiedsgericht einreichen.
Materiell dreht sich die Auseinandersetzung um die sogenannte «Versetzungsentschädigung». Gemäss LMV Art.60 sorgt der Betrieb nach Möglichkeit für ausreichende Verpflegung anstelle einer Barentschädigung. Dies wird auf der Baustelle Sigirino so umgesetzt wie auf der Mehrzahl der Schweizer Tunnelbaustellen: durch Auszahlung eines Teils der Kosten für die Mahlzeiten und die Unterkunft, der Rest der Aufwendungen für den Kantinenbetrieb wird direkt durch den Unternehmer getragen. Die Arbeiter erhalten also für 16 Franken zwei ausgewogene und qualitativ hochstehende Hauptmahlzeiten, ein Frühstück und die Unterkunft, wohingegen sie auf den Baustellen, wo 43 Franken ausbezahlt werden, diese für die gleiche Leistung wieder bezahlen müssen.
In Streitfällen ist die paritätische Kommission für den Untertagebau, zusammengesetzt aus Vertretern von Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite, zuständig. Kann sie keinen Sachentscheid fällen, befasst sich die Schweizerische Vollzugskommission damit, falls nötig kann schliesslich das Schiedsgericht angerufen werden. Die paritätische Kommission hat das in Sigirino angewandte System bei Kontrollen auf unzähligen Baustellen noch nie beanstandet und das Thema war in den kürzlich abgeschlossenen LMV-Verhandlungen nicht einmal auf der Traktandenliste.
«Es ist absolut verwerflich, die erstbeste Gelegenheit zu nutzen, den neuen Landesmantelvertrages sofort wieder zu brechen», betont SBV-Zentralpräsident Werner Messmer. «Die Gewerkschaften handeln illegal und verletzten im vollen Bewusstsein die gemeinsam vereinbarten zwingenden Bestimmungen. Einmal mehr zeigt sich, dass die Gewerkschaften nicht bereit sind, geltende Verträge einzuhalten.»
Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) wird aufgrund dieser krassen Vertragsverletzung Klage gegen die beteiligten Gewerkschaften einreichen und sich weitere Massnahmen ausdrücklich vorbehalten.