Basislöhne (Minimallöhne) im Bauhauptgewerbe

Ab 1. Januar 2013

Basislöhne nach LMV für BAUSTELLENPERSONAL
ab 1. Januar 2013

Die Vertragsparteien haben die nachfolgenden Basislöhne beschlossen. Sie treten am 1. Januar 2013 in Kraft. Die AVE wird auf den 1. März 2013 erwartet. 

Die Basislöhne gemäss Art. 41 LMV sowie die Basislöhne in den Anhängen 9, 12, 13 und 17 werden per 1. Januar 2013 um 0.5 Prozent erhöht.

Lohnzone 

Lohnklasse (in Franken pro Monat bzw. Stunde) 

V

Q

A

B

C


Rot


6'312


35.90


5'611


31.90


5'402


30.70


5'091


28.95


4'530


25.75


Blau


6'056


34.40


5'531


31.40


5'327


30.25


4'958


28.20


4'459


25.35


Grün


5'799


32.95


5'456


31.00


5'252


29.85


4'824


27.45


4'395


24.95

Anpassung von Anhang 18 LMV

Auf dem Gebiet des Kantons Genf gilt ab 1. Januar 2013 Folgendes:

- Tägliche Entschädigung für Fahrtkosten und Mittagessen: CHF 23.00. 

- Maschinisten der Gruppe I (Führer kleiner Geräte, Führer von Maschinen für Erdarbeiten bis zu 6 Tonnen, Führer leichter Kräne): Klasse B1, CHF 5'346/30.40.

Minimallöhne nach Baukadervertrag für POLIERE und WERKMEISTER 
ab 1. Januar 2013 

Lohnzone

(in Franken pro Monat)


Rot


CHF 6'573.-


Blau


CHF 6'316.-


Grün


CHF 6'060.-

Hinweis: In Anwendung von Art. 10.2.2 Baukadervertrag kann der Betrieb mit dem Polier bzw. Werkmeister im gegenseitigen Einvernehmen schriftlich einen tieferen Lohn als den Minimallohn vereinbaren.

 

 

   

Frühere Basislöhne

Frühere Basislöhne für Baustellenpersonal...

Frühere Basislöhne für Baukader...

 

 

 

 

 

 

 

Lohnanpassungen 2013

LMV-Lohnanpassungen 2013 für das Baustellenpersonal

 

Alle Infos zum LMV 12/15

Der neue LMV 12/15 ist gültig vom 1. April 2012 bis Ende 2015.
Alle Informationen...

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Beitragspflichten

Beitragspflicht auf Löhne und andere Leistungen des Arbeitgebers 
(Ausgabe 2007, immer noch gültig)

Lohnkostenänderungen

Lohnkostenänderungen

Durchschnittslöhne 2005-2012

gemäss SBV-Lohnerhebungen

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