Der LMV 2008 ist am 1. Mai 2008 in Kraft getreten und durch den Bundesrat per 1. Oktober 2008 allgemeinverbindlich erklärt worden (BRB vom 22. September 2008).
Per 1. Januar 2010 kraft Bundesratsbeschluss allgemeinverbindlich erklärt worden sind ferner die Zusatzvereinbarungen zum LMV 2008 über
Dies bedeutet, dass auch Nicht-SBV-Firmen, ob inländische oder ausländische, verpflichtet sind, die materiellen Bestimmungen des LMV 2008, wie Basislohn, 13. Monatslohn, Ferien, Krankentaggeldversicherung einzuhalten. Damit werden die «gleich langen Spiesse» bei den Arbeitsbedingungen sichergestellt.
| Jean-Pierre Grossmann, Leiter Gesamtarbeitsverträge/Sozialpolitik, Tel. 044 258 83 07 |
| Rechtsberatung des SBV-Rechtsdienstes |
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