Gleich lange Spiesse durch Allgemeinverbindlich-
erklärung

Der LMV 2008 ist am 1. Mai 2008 in Kraft getreten und durch den Bundesrat per 1. Oktober 2008 allgemeinverbindlich erklärt worden (BRB vom 22. September 2008).  

Per 1. Januar 2010 kraft Bundesratsbeschluss allgemeinverbindlich erklärt worden sind ferner die Zusatzvereinbarungen zum LMV 2008 über

  • die Anpassung der Löhne für das Jahr 2010 sowie über (BRB vom 17. Dezember 2009)
  • die Einführung des Parifonds Bau 2010 (BRB vom 7. Dezember 2009).  

Dies bedeutet, dass auch Nicht-SBV-Firmen, ob inländische oder ausländische, verpflichtet sind, die materiellen Bestimmungen des LMV 2008, wie Basislohn, 13. Monatslohn, Ferien, Krankentaggeldversicherung einzuhalten. Damit werden die «gleich langen Spiesse» bei den Arbeitsbedingungen sichergestellt.  

Dokumente

Landesmantelvertrag (LMV 08)

Zusatzvereinbarungen zum LMV 08 über die Anpassung der Löhne für das Jahr 2010 sowie über die Einführung des neuen Parifonds Bau 2010.
Anhang 18 zum LMV 08: Zusatzvereinbarung Genf
Was steckt im neuen LMV?
Die Basisdokumentation zum LMV 
Protokollvereinbarung «Arbeitszeit» vom 14. April 2008

Allgemeinverbindlicherklärungs-Zeiten im Bauhauptgewerbe 1999-2011 
Stand: 16. April 2010 

  

 

Ihr Kontakt

Jean-Pierre Grossmann, Leiter Gesamtarbeitsverträge/Sozialpolitik,
Tel. 044 258 83 07
Rechtsberatung des SBV-Rechtsdienstes

Parifonds Bau

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