Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen Altersrücktritt

Der Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR) wurde vom Bundesrat per 5. Juni 2003 allgemeinverbindlich erklärt und per 1. Juli 2003 in Kraft gesetzt.   

Der letzte Bundesratsbeschluss betraf die per 1.1.2008 in Kraft gesetzten Sanierungsmassnahmen.

 

Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe
(GAV FAR)

 

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Jean-Pierre Grossmann, Leiter Gesamtarbeitsverträge / Sozialpolitik,
Tel. 044 258 83 07

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