Die nachfolgenden Musterverträge wurden vom Rechtsdienst SBV verfasst oder ausgewählt.
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Arbeitsverträge im Bauhauptgewerbe
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Baustellenpersonal LMV
- Baustellenpersonal gemäss LMV
- Weitere Verträge unter «Arbeitnehmer aus EU-/EFTA-Staaten»
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Gleisbauarbeiter
- Arbeitsvertrag - Anstellung gemäss GAV Gleisbau
- Weitere Verträge unter «Arbeitnehmer aus EU-/EFTA-Staaten»
- Zusatzvertrag im Gleisbau: Besondere individuelle Überstundenregelung (gemäss Art. 12 Abs. 7bis GAV Gleisbau)
Die individuelle Überstundenregelung ist freiwillig und kann nur bei unbefristeten und ungekündigten Arbeitsverträgen vereinbart werden. Falls sich aber Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf diese Regelung einigen wollen, muss dies jährlich und schriftlich geschehen.
- Baukader (Poliere und Werkmeister)
- Bauführer und technisches Kader
- Arbeitnehmer aus EU-/EFTA-Staaten
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Kaufm. Angestellte
- Musterarbeitsvertrag für kaufm. Angestellte
(nach der Kündigung des Gesamtarbeitsvertrags)
- Musterarbeitsvertrag für kaufm. Angestellte
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Lernende
- Musterlehrverträge sind bei der Geschäftsstelle Ihrer Sektion oder beim zuständigen kantonalen Berufsbildungsamt erhältlich.
- Rechtliche Merkblätter zum Anstellungsverhältnis unter www.baumeister.ch/merkblaetter (>Arbeitsvertrag >Jugendarbeit)
Weitere Musterverträge
- Aus- und Weiterbildungsvereinbarung
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ARGE-Vertrag
- Arbeitsgemeinschaftsvertrag für Bauunternehmungen (ARGE-Vertrag)
Mit der Einführung der eidgenössischen Zivilprozessordnung (ZPO) und mit der Auflösung des Schiedsgerichts Bau + Immobilien sind auch die Musterverträge, namentlich der ARGE-Vertrag, der Subunternehmervertrag sowie der Werkvertrag angepasst worden. Neu ist insbesondere die einheitliche Klausel zur Streiterledigung gemäss den gesetzlichen Vorgaben.
- Arbeitsgemeinschaftsvertrag für Bauunternehmungen (ARGE-Vertrag)
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Garantievereinbarung
- Garantievereinbarung für den Kauf eines Partikelfiltersystems
Zusatzdokument zum Kaufvertrag
- Garantievereinbarung für den Kauf eines Partikelfiltersystems
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Subunternehmervertrag
- Modell für einen Subunternehmervertrag
Mit der Einführung der eidgenössischen Zivilprozessordnung (ZPO) und mit der Auflösung des Schiedsgerichts Bau + Immobilien sind auch die Musterverträge, namentlich der ARGE-Vertrag, der Subunternehmervertrag sowie der Werkvertrag angepasst worden. Neu ist insbesondere die einheitliche Klausel zur Streiterledigung gemäss den gesetzlichen Vorgaben.
- Modell für einen Subunternehmervertrag
- Verleihvertrag
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Werkvertrag
- Werkvertrag zwischen Bauherr und Unternehmer
Mit der Einführung der eidgenössischen Zivilprozessordnung (ZPO) und mit der Auflösung des Schiedsgerichts Bau + Immobilien sind auch die Musterverträge, namentlich der ARGE-Vertrag, der Subunternehmervertrag sowie der Werkvertrag angepasst worden. Neu ist insbesondere die einheitliche Klausel zur Streiterledigung gemäss den gesetzlichen Vorgaben. - Merkblätter zum Werkvertrag
Der Rechtsdienst SBV stellt Merkblätter zum Thema Werkvertrag zur Verfügung. Das Bauhandwerkerpfandrecht und die Garantiefrist werden erläutert sowie die Auswirkungen eines Streiks auf den Werkvertrag beleuchtet.
- Werkvertrag zwischen Bauherr und Unternehmer
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