
Wir unterstützen unternehmerische Initiative
Der SBV und die Beratungsstelle für Arbeitssicherheit (BfA) machen seit 2003 auf die Auswirkungen von Hitze, Sonneneinstrahlung und Ozon auf das Befinden und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter sowie auf sinnvolle Schutzmassnahmen aufmerksam.
Der SBV und die BfA wollen damit die unternehmerische Initiative unterstützen, sodass stets praxisgerechte und wirtschaftlich tragbare Massnahmen umgesetzt werden können.
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Was ist Sache?
Hitze, Sonneneinstrahlung und Ozonbelastung beeinflussen die Mitarbeiter auf dem Bau. Der SBV und die Beratungsstelle für Arbeitssicherheit (BfA) zeigen, wie sich Mitarbeitende schützen können.
Einwirkung der Hitze
Im Sommer erreicht die Hitze in den Monaten Juli und August ihren Höhepunkt. Massnahmen sind dann bei schweren und belastenden Arbeiten zu treffen. Die UV-Strahlung ist bereits vor der Hitzewelle sehr stark und beispielsweise im Mai gleich hoch wie im August. Schon eine kurze Sonneneinstrahlung kann bei empfindlicher Haut zu einem Sonnenbrand führen. Gewisse Hautkrankheiten (wie bspw. Hautkrebs) können durch Sonnenlicht verursacht oder verschlimmert werden. Intensives Sonnenlicht über längere Zeit beschleunigt die Hautalterung.
Wer im Freien arbeitet, ist bis zu doppelt so viel UV-Strahlung ausgesetzt wie während der Freizeit und hat damit ein erhöhtes Risiko. Der Schutz vor der Sonne ist bekanntlich
bereits im April nötig, auch wenn es noch nicht heiss ist. Im Juni und Juli ist die UV-Strahlung nachweisbar am stärksten.Ozon
Bei intensiver Sonneneinstrahlung bildet sich Ozon, vorwiegend im Frühsommer und im Sommer. Die Tageshöchstwerte werden erst in den späten Nachmittagsstunden erreicht (ca. 16 bis 18 Uhr), sind aber sehr regional bedingt. Bei Tagen mit andauernden hoher Ozon-Belastungen, ist es daher sinnvoll, früher mit der Arbeit zu beginnen.
Leistungseinbusse und Schutzmassnahmen
Das Klima, bei dem die beste Leistung erzielt werden kann, liegt zwischen 17 und 25°C und einer relativen Luftfeuchtigkeit zwischen 30 und 75%. Bei einem Anstieg der Temperatur von 25 auf 30°C muss, je nach Schwere der Arbeit, mit einer Leistungseinbusse von 10 bis 20 % gerechnet werden.
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Massnahmen und Empfehlungen
Die Massnahmen lassen sich aus der Gefahrenermittlung nach dem "T-O-P"-Prinzip herleiten. Die Wahl der geeigneten Massnahme liegt im Ermessen des Unternehmers.
Technische Massnahmen:
- Kollektivschutzmassnahmen gegen UV-Strahlung. Beispiele für Beschattungen:
- Sonnenschirme, Schutzzelte
- UV-Folien für Baggerscheiben
Organisatorische Massnahmen:
- Verantwortliche bestimmen (Erste Hilfe, Notfall)
- Mitarbeiter informieren
- Schutzmittel (Haut- und Körperschutz) bestimmen.
- Trinkwasser bereitstellen: Hydrant, Brunnen und Wasserhahn (hygienisch einwandfrei). Bei mehr als 100 m Entfernung, Bereitstellung in Flaschen sicherstellen.
- Evtl. Arbeitszeiten und Tätigkeiten den Klimabelastungen anpassen.
- Arbeitspausen im Schatten
Persönliche Massnahmen:
- Haut schützen mit T-Shirt bzw. Sonnenschutzcreme
- Lippen schützen
- Augen schützen (Sonnenbrille)
- Helm als Kopfbedeckung
- Genügend Flüssigkeit zu sich nehmen
- Kollektivschutzmassnahmen gegen UV-Strahlung. Beispiele für Beschattungen:
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Anzahl Tage mit 25° Celsius und mehr
Übersicht über die Anzahl Tage, an denen in Zürich die Temperatur von 25° Celsius überschritten wurde. Quelle: Meteo Schweiz
Jahr
Juni
Juli
August
25 - 30°C
> 30°C 25 - 30°C > 30°C 25 - 30°C > 30°C 2015
10 2 15 4 13 3 2014
9 1 14 3 12 2 2013
5 3 18 5 5 3 2012
10 2 8 1 12 3 2011 6 2 6 1 10 5
2010 11 0 10 9 8 0
2009 7 0 13 0 16 3
2008 10 2 13 1 5 0
2007 10 0 11 2 6 0
2006 15 1 14 14 1 0
2005 9 5 8 3 3 0
2004 5 0 11 0 14 0
2003 18 10 15 3 15 12
BfA-Info 39/2: "Arbeiten auf Baustellen im Sommer"
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Suva-Checkliste "Arbeiten im Freien bei Sonne und Hitze"
Präzisierungen des Seco
Informationen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zu Hitze/UV/Ozon
Die Hilfsmittel des Seco lösten im Vollzug unterschiedliche Auslegungen aus. Das Seco präzisierte anlässlich eines Gespräches folgendes:
- Die Hilfsmittel haben Empfehlungscharakter.
- Der SBV-Flash Nr. 12/2004 und die BfA-Info Nr. 39 entsprechen weiterhin den Empfehlungen und erfüllen den gesetzlichen Rahmen.
- Bei Anfrage wird ausdrücklich auf branchenspezifische Gegebenheiten hingewiesen, die als Teil der Arbeitssicherheit zu beachten sind.