Gefährliche Güter sind Stoffe, die Eigenschaften haben, die bei einem Transportunfall gefährlich werden. Alle Bauunternehmen transportieren solche Stoffe wie zum Beispiel explosionsgefährliche und/oder entzündliche Stoffe (Diesel, Benzin, Gasflaschen, Lösungsmittel), giftige Stoffe (Betonhilfsstoffe und weitere chemische Produkte), Säuren und Laugen (Batterien, Hilfsstoffe), usw.
Die Polizei kontrolliert die Einhaltung der sogenannten ADR-SDR-Vorschriften. Bei einem Verstoss sind die Bussen saftig und wegen blockierten Transporten zu erheblichen Umtrieben führen.
Der SBV hat zur Unterstützung seiner Mitglieder einen Flash publiziert, das Transporte im Rahmen von Freistellungen, in Verbindung mit der Haupttätigkeit und oder innerhalb von Freigrenzen gemäss ADR-SDR erläutert und Hilfsmittel für die Praxis enthält. Es enthält auch Tipps um Umtriebe und Risiken möglichst klein zu halten.
Für alle anderen Transportfragen ist ein Gefahrgutbeauftragter nach GGBV beizuziehen.
SBV-Flash Nr. 28: Beförderung gefährlicher Güter gemäss ADR-SDR | |
SBV-Flash Nr. 28 (Anhang 2): Regeln für das Baustellenpersonal | |
| SBV-Flash Nr. 28 (Anhang 1): Vorlage Beförderungspapier | |

Die Auskunftsstelle ist mit einer ausgebildeten Person besetzt und zu ausschliesslich den im Flash behandelten Fragen behilflich. Ihre schriftliche Anfrage ermöglicht eine präzise Antwort. Die Beratung ist für SBV-Mitglieder gratis.
Christophe Estermann
cestermann(at)sse-srl.ch
Société Suisse des Entrepreneurs
Secrétariat Romand Lausanne (SRL)
Avenue de Savoie 10
Case postale 1376
1001 Lausanne
| Ausbau der SBV-Auskunftsstelle für Fragen zum Umgang mit Gefahrgut Artikel aus der Schweizer Bauwirtschaft |