Dank Projekt DPK: FAR-Daten neu auf ISAB-Portal

Auf dem ISAB-Portal sind ab 1. Februar auch Informationen aus der Stiftung FAR abrufbar. Möglich gemacht wurde diese technische Neuerung durch das Projekt «Daten- und Prozesskoordination im Bauhauptgewerbe (DPK)». 
 
Auf dem ISAB-Portal und in den GAV-Bescheinigungen von ISAB können zukünftig auch Informationen von Institutionen des flexiblen Altersrücktritts abgebildet werden. In einem ersten Schritt werden ab dem 1. Februar die massgebenden Informationen der Stiftung FAR auf der GAV-Bescheinigung integriert. Die Lösung ist als zusätzlicher Kontrollpunkt so konzipiert, dass auch andere Institutionen, diese anwenden können. Damit kann ein Beschluss der SBV-Delegiertenversammlung vom 22. Mai 2019 plangemäss umgesetzt werden. 
 
Der zusätzliche Kontrollpunkt «Einhaltung GAV FAR» zeigt für jedes Unternehmen an, ob und in welchem Umfang Verfehlungen gegen den GAV FAR vorliegen. Solche Verfehlungen gegen den GAV FAR können sich entweder darin äussern, dass die Beitragsrechnungen nicht rechtzeitig gezahlt werden oder Verstösse im Rahmen des Vollzugs zu verzeichnen sind. Denkbar sind etwa das Nichteinreichen der Lohnsummenmeldungen, die Verweigerung von Kontrollen oder  Falschdeklarationen, die von der Stiftung FAR sanktioniert worden sind. 
 
Gute Zahlungsmoral wird honoriert 
Werden Rechnungen oder Sanktionen nicht rechtzeitig bezahlt und erreichen die Mahnstufe 2 – gleichzusetzen mit der 2. Mahnung –  so führt dies zu einem negativen Kontrollpunkt und damit zu einer negativen GAV-Bescheinigung als Ganzes. Hat der Betrieb Rechnungen und Sanktionen beglichen, so ist dies auf der GAV-Bescheinigung positiv vermerkt. Die Betriebe wurden zusammen mit der Mitte Dezember 2020 verschickten Lohnsummenmeldung bereits über diesen zusätzlichen Kontrollpunkt in der GAV-Bescheinigung und die entsprechenden Auswirkungen informiert.  
 
Daten- und Prozesskoordination steigert Effizienz 
Grundstein für die neue ISAB-Funktion ist das 2019 lancierte Projekt «Daten- und Prozesskoordination im Bauhauptgewerbe (DPK)». Dieses hat zum Ziel, die Zusammenarbeit und die Koordination der mit dem Vollzug betrauten Kontrollorgane auf eine neue Basis zu stellen. Prozesse und die Datenqualität werden dank DPK optimiert und die Effizienz sowie die Nachvollziehbarkeit der verschiedenen Aktivitäten im Vollzug werden gesteigert. Dies gelingt durch die Optimierung der Prozesse in der Bearbeitung der Daten, Vermeidung von Redundanzen, mehr Effizienz und Nachvollziehbarkeit. Oder um es auf den Punkt zu bringen: Die Zusammenarbeit der Vollzugsgremien im Bauhauptgewerbe soll sowohl in technischer als auch organisatorischer Hinsicht in Bezug auf die Firmendaten auf eine neue Basis gestellt werden. Von dieser Weiterentwicklung und den daraus resultierenden Verbesserungen werden auch die Betriebe im Bauhauptgewerbe bei ihrer Zusammenarbeit mit den Vollzugsorganisationen profitieren. 
 
Bei Fragen zur neuen ISAB-Funktion stehen Ihnen die Geschäftsstelle der Stiftung FAR und der Rechtsdienst SBV gerne zur Verfügung: 

  • Geschäftsstelle Stiftung FAR, Obstgartenstrasse 19, 8006 Zürich, Tel. 043 222 58 30, Fax 043 222 58 39, [email protected] 
  • Bereich Arbeitgeberpolitik und Recht SBV, Tel. 058 360 76 76, [email protected]  

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Schweizerischer Baumeisterverband

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