Bundesrat verordnet zusätzliche Massnahmen

Eigenverantwortung bleibt wichtig

Der Bundesrat setzt weiterhin auf eigenverantwortliches Handeln und die gemeinsame Krisenbewältigung, um Betriebsschliessungen zu verhindern. Nach wie vor gelten für den Bau die vereinfachten Grundregeln, die im Merkblatt des SECO aufgeführt sind. Mit den praxiserprobten Schutzkonzepten sind die Bauunternehmen inzwischen weitaus besser auf eine Eindämmung der Pandemie vorbereitet als noch im Frühling. Trotzdem ist es notwendig, dass sich ausnahmslos alle, also sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, an die Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit BAG halten. So lobte Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit beim Seco, diese Woche die Gesamtwirtschaft für die vorbildhafte Umsetzung der Corona-Schutzmassnahmen: «Die Schutzmassnahmen in Betrieben haben sich als sehr wirksam erwiesen.»

Corona-Schutzmassnahmen konsequent umsetzen

Die Arbeitgeber müssen demnach weiterhin dafür sorgen, dass die Arbeitnehmenden die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und Abstand einhalten können. Massgebend bleiben die Massnahmen gemäss dem bewährten «STOP-Prinzip» (Substitution, Technische Massnahmen, Organisatorische Massnahmen, Persönliche Schutzausrüstung) zu treffen. Die Kontrollen auf den Baustellen dürften intensiver durch die Schweizerische Unfallversicherung Suva und die Kantone durchgeführt werden.

Maskenpflicht wird erweitert

Die Maskenpflicht im Freien betrifft explizit nur öffentliche Räume, nicht aber Baustellen und andere Arbeitsplätze im Freien. Voraussetzung dafür ist wie bis anhin, dass die Abstände eingehalten werden können.

Besonders zu beachten ist die Maskenpflicht in Pausenräumen, Sitzungszimmern, Mannschaftscontainern sowie den Personentransporten.

Hinweise zu Masken gem. BAG

Isolation und Quarantäne

Wenn sich Mitarbeiter krank fühlen oder einzelne Symptome aufweisen, die auf Corona hindeuten, dann empfiehlt das BAG Folgendes:

  • Corona-Check
  • Corona-Test, wenn der Corona-Check oder ein konsultierter Arzt dies empfiehlt.
  • Bis zum Testergebnis zu Hause bleiben und Kontakte mit anderen Personen vermeiden.

Liegt ein positiver Test vor, muss sich der Mitarbeiter in Isolation begeben und wird vom Arzt krankgeschrieben. Bei diesen Fällen gilt die Lohnfortzahlung wegen Krankheit. Bei engem Kontakt mit einer Corona infizierten Person gilt die Quarantänepflicht. Vorgehen bei Kontakt mit einer infizierten Person.

Arbeitsrechtliche Hinweise betreffend Isolation und Quarantäne finden Sie im Merkblatt «Corona-Erwerbsersatz wird verlängert / Was gilt ab dem 17. September 2020?».

Kurzarbeitsentschädigung und Corona-Erwerbsersatz

Kurzarbeitsentschädigung: Die Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung wurde von 12 auf 18 Monate verlängert und auch auf Arbeitnehmende auf Abruf rückwirkend ab dem 1. September 2020 ausgeweitet, wenn sie unbefristet angestellt sind. Neu gilt der Corona-Erwerbsersatz (EO) auch für Selbstständigerwerbende sowie Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund von Massnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-19-Epidemie unterbrechen oder massgeblich einschränken müssen.

Aktualisierte Liste der Risikostaaten und -gebiete

Neu gelten als Risikoländer und -gebiete nur solche, deren Anzahl der Neuinfektionen pro 100'000 Einwohner mehr als 60 über der Anzahl Neuinfektionen in der Schweiz liegt. Dadurch hat sich die Liste stark verkürzt. Sie umfasst die Länder: Andorra, Armenien, Belgien, Tschechien sowie Gebiete Frankreichs ((Region Hauts-de-France, Region Île de France, Überseegebiet Polynésie française). Hier gilt es die Quarantäne-Vorgaben einzuhalten.

Betriebliche Veranstaltungen

Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind verboten (mit Ausnahme von Parlaments- und Gemeindeversammlungen). Betriebliche Veranstaltungen wie Versammlungen, Weihnachtsessen, Apéros usw. mit mehr als 50 Personen sind daher untersagt.

Für weitere Informationen:

Bereich Arbeitgeberpolitik und Recht des Schweizerischen Baumeisterverbands SBV unter [email protected].

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Schweizerischer Baumeisterverband

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