Gute Bedingungen fürs Bauen schaffen

National- und Ständerat debattieren zwischen dem 7. und 25. September wieder im Bundeshaus über neue Gesetze. Für das Bauhauptgewerbe geht es dabei darum, gute Rahmenbedingungen für das Bauen zu schaffen.  

Nachdem der Umsatz im zweiten Quartal um 8 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken ist und die öffentliche Hand weiterhin mit Ihren Projekten hadert, ist der Einsatz in Bundesbern umso wichtiger. Dazu positioniert sich der Baumeisterverband klar (hier geht es zur Sessionsvorschau)

Nachstehend ein Auszug der wichtigsten Themen für die Baumeister: 

CO2-Gesetz 
Die letzten Entwicklungen in diesem Gesetz bereiten Sorgen. Erträge aus Ersteigerungen von Emissionsrechten, welche eigentlich in den Nationalstrassen und Agglomerationsverkehr Fonds (NAF) gehören, wurden zu 50 Prozent dem CO2 Fonds zugeteilt. Dies widerspricht der Systematik, welche 2017 mit der Volksabstimmung zum NAF angenommen wurde. Der SBV stellt zudem mit grosser Ernüchterung fest, dass die Gleichbehandlung von Sanierungen und Ersatzneubauten aufgelöst wurde. Damit droht das CO2-Gesetz ein baufeindliches Gesetz zu werden. 

Bundesgesetz über Radio- und Fernsehen 
Die Befreiung Arge-Mehrfachbelastung durch die RTVG-Abgaben ist in einem Medienförderungspaket eingepackt. Der SBV plädierte für ein Aufschnüren des Pakets, denn das Gesamtpaket ist umstritten. Dies wird nun so vorgeschlagen. Die unbestrittenen Gesetzesrevision müssen schnell in die Hand genommen werden. Die Arges haben schon zweimal höhere Beträge zu Unrecht bezahlen müssen. 

Fairer Wettbewerb gegenüber Staatsunternehmen 
Manche Staatsbetriebe beziehungsweise staatsnahen Betriebe weiten ihre Dienstleistungen und Produkte aus, wodurch sie Privatunternehmen konkurrenzieren. Die Staatsbetriebe sind teilweise quersubventioniert, etwa mit Steuergeldern. Auch das Baugewerbe ist von dieser unfairen Konkurrenz betroffen, weswegen sich der SBV für eine Klärung der Situation stark macht.
 
Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB)
Der Bundesrat hat in seiner Verordnung einen Gesetzesartikel übernommen, den das Parlament vorher im Gesetz abgelehnt hat. Darin statuiert ist ein Recht der Auftraggeberin auf Einsicht in die Preiskalkulation der Anbieterin und ihrer Subunternehmerinnen, wenn der freie Wettbewerb nicht spielt und der Auftragswert eine Million Franken übersteigt. Der Artikel verstösst gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und die Direktive, wonach einmal geschlossene Verträge einzuhalten sind. 

Gian Nauli 

Über den Autor

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Schweizerischer Baumeisterverband

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