Baumeisterverband stimmt neuem LMV zu - Neuer GAV im Bauhauptgewerbe nach drei Monaten Vertragslosigkeit
Die Delegierten des Schweizerischen Baumeisterverbands haben am Mittwoch, 28. März 2012, mit 82 zu 9 Stimmen, einen neuen Landesmantelvertrag gutgeheissen. Er tritt am 1. April 2012 in Kraft und gilt bis Ende 2015. Damit hat das Bauhauptgewerbe nach drei Monaten Vertragslosigkeit wieder einen Gesamtarbeitsvertrag.
| Verhandlungsresultat LMV 12 | |
| Verhandlungspaket (aktualisiert) | |
| Baumeisterverband stimmt neuem LMV zu (Medienmitteilung vom 28. März 2012) | |
| Von Hansueli Scheidegger, Unia, unterzeichnete Änderungen betreffend LMV und Geltungsbereich 9. März 2012 | |
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Die Gewerkschaften Unia und Syna verursachen definitiv einen vertragslosen Zustand. Die Bauarbeiter verlieren ab 1. Januar 2012 den sozialsten GAV der Schweiz mit den höchsten Handwerkerlöhnen. Nachdem Unia und Syna Mitte Dezember an einer Medienkonferenz Konzessionsbereitschaft vorgespielt hatten, zeigten sie sich in Spitzengesprächen am 19. Dezember 2011 mit dem Schweizerischen Baumeisterverband (SBV) wieder von ihrer kompromisslosen Seite. Trotz weitgehender Konzessionen des SBV präsentierten sie sogar weitere Lohnforderungen. Über die vom SBV offerierte Anhebung der effektiven Löhne um 1,5 Prozent hinaus verlangen sie eine Erhöhung der Mindestlöhne um mindestens zwei Prozent per 1. Januar 2012.
Ohne diese Erhöhung sind sie nicht zu einer Verlängerung des LMV 08 bereit. Der LMV 08 läuft Ende 2011 aus. Ohne LMV-Verlängerung gibt es für den SBV aber keine Lohnvereinbarung 2012 zwischen den Sozialpartnern. Es gilt für 2012 damit die einseitige Empfehlung des Baumeisterverbands an seine Mitgliedfirmen, die Lohnsumme um 1,0 Prozent anzuheben.
Gewerkschaften Unia und Syna verursachen definitiv einen vertragslosen Zustand
SBV-Medienmitteilung vom 19. Dezember 2011
Der LMV 2008 ist am 1. Mai 2008 in Kraft getreten und durch den Bundesrat per 1. Oktober 2008 allgemeinverbindlich erklärt worden (BRB vom 22. September 2008).
Per 1. Januar 2011 |
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Per 1. Januar 2011 kraft Bundesratsbeschluss (BRB vom 2. Dezember 2010) allgemeinverbindlich erklärt worden ist die Zusatzvereinbarung zum LMV zwecks
Dies bedeutet, dass auch Nicht-SBV-Firmen, ob inländische oder ausländische, verpflichtet sind, die materiellen Bestimmungen des LMV 2008, wie Basislohn, 13. Monatslohn, Ferien, Krankentaggeldversicherung einzuhalten. Damit werden die «gleich langen Spiesse» bei den Arbeitsbedingungen sichergestellt.
Per 1. Januar 2010 |
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Per 1. Januar 2010 kraft Bundesratsbeschluss allgemeinverbindlich erklärt worden sind ferner die Zusatzvereinbarungen zum LMV 2008 über
Dokumente | |
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| Zusatzvereinbarung zum LMV zwecks Änderung von Art. 58 LMV einerseits sowie des Anhanges 12 zum LMV (Zusatzvereinbarung für Untertagbauten "Untertagbauvereinbarung") andererseits | |
| Zusatzvereinbarungen zum LMV 08 über die Anpassung der Löhne für das Jahr 2010 sowie über die Einführung des neuen Parifonds Bau 2010. | |
| Anhang 18 zum LMV 08: Zusatzvereinbarung Genf | |
| Was steckt im neuen LMV? Die Basisdokumentation zum LMV | |
| Protokollvereinbarung «Arbeitszeit» vom 14. April 2008 | |
Allgemeinverbindlicherklärungs-Zeiten im Bauhauptgewerbe 1999-2011 | |
| Jean-Pierre Grossmann, Leiter Gesamtarbeitsverträge/Sozialpolitik, Tel. 044 258 83 07 |
| Rechtsberatung des SBV-Rechtsdienstes |
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