Neuer LMV ab 1. April 2012

Baumeisterverband stimmt neuem LMV zu - Neuer GAV im Bauhauptgewerbe nach drei Monaten Vertragslosigkeit 

Die Delegierten des Schweizerischen Baumeisterverbands haben am Mittwoch, 28. März 2012, mit 82 zu 9 Stimmen, einen neuen Landesmantelvertrag gutgeheissen. Er tritt am 1. April 2012 in Kraft und gilt bis Ende 2015. Damit hat das Bauhauptgewerbe nach drei Monaten Vertragslosigkeit wieder einen Gesamtarbeitsvertrag.

Verhandlungsresultat LMV 12
Verhandlungspaket (aktualisiert)
Baumeisterverband stimmt neuem LMV zu
(Medienmitteilung vom 28. März 2012)
Von Hansueli Scheidegger, Unia, unterzeichnete Änderungen betreffend LMV und Geltungsbereich
9. März 2012

Alle Medienmitteilungen zum LMV...

Das Inkrafttreten des LMV 2008 / 12 bewirkt:

  • es gilt wieder die absolute Friedenspflicht 
  • der LMV ist Massstab für die Behörden zur Durchsetzung der örtlichen<br> Arbeitsschutz- und Arbeitsbedingungen gemäss Entsendegesetz und gemäss öffentlichem Beschaffungsrecht


Der LMV 08 läuft Ende 2011 aus

Die Gewerkschaften Unia und Syna verursachen definitiv einen vertragslosen Zustand. Die Bauarbeiter verlieren ab 1. Januar 2012 den sozialsten GAV der Schweiz mit den höchsten Handwerkerlöhnen. Nachdem Unia und Syna Mitte Dezember an einer Medienkonferenz Konzessionsbereitschaft vorgespielt hatten, zeigten sie sich in Spitzengesprächen am 19. Dezember 2011 mit dem Schweizerischen Baumeisterverband (SBV) wieder von ihrer kompromisslosen Seite. Trotz weitgehender Konzessionen des SBV präsentierten sie sogar weitere Lohnforderungen. Über die vom SBV offerierte Anhebung der effektiven Löhne um 1,5 Prozent hinaus verlangen sie eine Erhöhung der Mindestlöhne um mindestens zwei Prozent per 1. Januar 2012. 

Ohne diese Erhöhung sind sie nicht zu einer Verlängerung des LMV 08 bereit. Der LMV 08 läuft Ende 2011 aus. Ohne LMV-Verlängerung gibt es für den SBV aber keine Lohnvereinbarung 2012 zwischen den Sozialpartnern. Es gilt für 2012 damit die einseitige Empfehlung des Baumeisterverbands an seine Mitgliedfirmen, die Lohnsumme um 1,0 Prozent anzuheben.   

SBV-Lohnempfehlung 2012

Gewerkschaften Unia und Syna verursachen definitiv einen vertragslosen Zustand 
SBV-Medienmitteilung vom 19. Dezember 2011



Gleich lange Spiesse durch AVE

Der LMV 2008 ist am 1. Mai 2008 in Kraft getreten und durch den Bundesrat per 1. Oktober 2008 allgemeinverbindlich erklärt worden (BRB vom 22. September 2008).    

Per 1. Januar 2011                                                                                             

Per 1. Januar 2011 kraft Bundesratsbeschluss (BRB vom 2. Dezember 2010) allgemeinverbindlich erklärt worden ist die Zusatzvereinbarung zum LMV zwecks

  • Änderung von Art. 58 LMV einerseits sowie zwecks
  • Änderung des Anhanges 12 zum LMV (Zusatzvereinbarung für Untertagbauten "Untertagbauvereinbarung" andererseits)   

Dies bedeutet, dass auch Nicht-SBV-Firmen, ob inländische oder ausländische, verpflichtet sind, die materiellen Bestimmungen des LMV 2008, wie Basislohn, 13. Monatslohn, Ferien, Krankentaggeldversicherung einzuhalten. Damit werden die «gleich langen Spiesse» bei den Arbeitsbedingungen sichergestellt.  

Per 1. Januar 2010                                                                                             

Per 1. Januar 2010 kraft Bundesratsbeschluss allgemeinverbindlich erklärt worden sind ferner die Zusatzvereinbarungen zum LMV 2008 über

  • die Anpassung der Löhne für das Jahr 2010 sowie über (BRB vom 17. Dezember 2009)
  • die Einführung des Parifonds Bau 2010 (BRB vom 7. Dezember 2009).

     

Dokumente

Landesmantelvertrag (LMV 08)

Zusatzvereinbarung zum LMV zwecks Änderung von Art. 58 LMV einerseits sowie des Anhanges 12 zum LMV (Zusatzvereinbarung für Untertagbauten "Untertagbauvereinbarung") andererseits
Zusatzvereinbarungen zum LMV 08 über die Anpassung der Löhne für das Jahr 2010 sowie über die Einführung des neuen Parifonds Bau 2010.
Anhang 18 zum LMV 08: Zusatzvereinbarung Genf
Was steckt im neuen LMV?
Die Basisdokumentation zum LMV 
Protokollvereinbarung «Arbeitszeit» vom 14. April 2008

Allgemeinverbindlicherklärungs-Zeiten im Bauhauptgewerbe 1999-2011 
Stand: 16. April 2010 

  

 

Ihr Kontakt

Jean-Pierre Grossmann, Leiter Gesamtarbeitsverträge/Sozialpolitik,
Tel. 044 258 83 07
Rechtsberatung des SBV-Rechtsdienstes

Parifonds Bau

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