AVE für die Lohnanpassungen per 1.1.2010

Der Bundesrat hat die Anpassungen der effektiven Löhne im GAV Gleisbau am 1. Februar 2010 mit Wirkung ab dem 1. März 2010 allgemein verbindlich erklärt. Damit sind die Wettbewerbsbedingungen für die wenigen Nicht-Verbandsfirmen wieder identisch mit denjenigen der Verbandsfirmen. Die Regeln der Lohnerhöhung um 1% entsprechen denjenigen des LMV 2008.

 

 

Dokumente

Gesamtarbeitsvertrag für den Gleisbau vom 19. Mai 2008

Der Gesamtarbeitsvertrag für den Gleisbau wurde vom Bundesrat per 1. November 2008 allgemeinverbindlich erklärt.  

Änderung vom 1. Februar 2010 - Zusatzvereinbarung über die Anpassung der Löhne
Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für den Gleisbau

Verlängerung und Änderung vom 14. Januar 2010 - Einführung Parifonds Bau
Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für den Gleisbau

Ihr Kontakt

Jean-Pierre Grossmann, Leiter Gesamtarbeitsverträge / Sozialpolitik,
Tel. 044 258 83 07

Rechtsberatung des SBV-Rechtsdienstes