Allgemeine Bedingungen Bau (ABB) enthalten in Ergänzung zur Norm SIA 118 (Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten) detaillierte Regeln betreffend Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über Bauarbeiten.
Die Norm wird rechtsverbindlich, indem die Partner sie als Bestandteil ihres Vertrags bezeichnen.
Die ABB dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten von Bauherr und Unternehmer so zu regeln, dass die Anforderungen an das Bauwerk, die in den technischen Normen beschrieben oder vom Bauherrn verlangt werden, bei der Bauausführung effizient erfüllt werden.

Der SBV und das AZ Sursee haben zu einigen ABB Kommentare verfasst.
Die Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung (CRB) kann zur Auslagerung vertraglicher Aspekte aus den Normpositionen-Katalogen (NPK) eigene ABB erarbeiten, sofern das entsprechende Themengebiet nicht durch ABB des SIA oder des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) abgedeckt wird.
Alle durch das CRB herausgegebenen V-ABB tragen eine Nummer, V-118/9xx, und haben den Status einer Vornorm mit einer beschränkten Gültigkeitsdauer (3 Jahre), die einmal verlängert werden kann.
| Übersicht NPK-Kapitel und entsprechende ABB (Auszug aus SBV-Flash Nr. 19, März 2006) |
Das AZ SBV bietet Workshops zum Thema an. Informieren Sie sich!
ABB Bau / NPK |