Sprengberechtigte üben eine spezielle Tätigkeit aus, die ein besonders grosses Verantwortungsbewusstsein verlangt. Die Arbeit ist sehr vielseitig.
Das Sprengstoffgesetz unterscheidet zwischen allgemeinen und besonderen Sprengarbeiten.
Allgemeine Sprengarbeiten sind alltägliche Sprengungen wie Graben-, Abtrags- und Findlingssprengungen, Holz und Wurzelstocksprengungen und ähnliche Arbeiten.
Bei den besonderen Sprengarbeiten handelt es sich um Grossbohrlochsprengungen, Metallsprengungen und Vernichtung von unbrauchbar gewordenen Sprengmitteln.
Voraussetzungen
Für die allgemeinen Sprengarbeiten muss der Ausweis A, B oder C erworben werden. Zu den Kursen und den Prüfungen wird zugelassen, wer:
• 18 Jahre alt ist;
• eine Zuverlässigkeitsbescheinigung der Polizei seines Wohnortes vorweist, die zur Annahme
berechtigt, dass man Gewähr für eine zuverlässige und fachgemässe Verwendung
der Sprengmittel bietet.
Für den Ausweis B muss man eine Ausbildung oder Arbeitspraxis von mindestens 1 Jahr in der Baubranche, der Forstwirtschaft oder der Landwirtschaft nachweisen, für den Ausweis C eine Ausbildung oder Arbeitspraxis von 3 Jahren.