Informationen zum Coronavirus
Der Bundesrat hat den Präsenzunterricht an allen Schulen bis am 19. April 2020 untersagt. Dies gilt auch für die Schulen der beruflichen Grundbildung, der höheren Berufsbildung sowie der Weiterbildung und ebenso für die überbetrieblichen Kurse (ÜK) im Bauhauptgewerbe.
Aktuellster Stand vom 10.11.2020 07.45 Uhr
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Was sind die Auswirkungen für die berufliche Grundbildung?
Arbeitslosenversicherung
Der Bundesrat hat die Änderung und Verlängerung der COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung beschlossen. Die Verordnung umfasst nur noch fünf Hauptartikel und regelt damit unter anderem folgender Punkt: Den Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung für Berufsbildnerinnen und -bildner, die für die Ausbildung von Lernenden zuständig sind.
Rekrutierung von Berufslernenden (Lehrbeginn Sommer 2020)
Die derzeitige Lage erschwert den regulären Ablauf des Berufswahlprozesses (z.B. Schnupperlehren, Bewerbungsgespräche etc.).
Die Corona-Krise soll und darf nicht zu einer Schwächung der Berufsbildung führen.
Auch im Hinblick auf das Lehrjahr 2020/21 sollen weiterhin Lernende im bisherigen Umfang rekrutiert werden. Alle Betriebe werden weiterhin auf Fachkräfte angewiesen sein. D.h., es ist im eigenen Interesse der Lehrbetriebe, den beruflichen Nachwuchs zu rekrutieren und auszubilden.
Die Verbundpartner der Berufsbildung Bund, Kantone und Berufsverbände prüfen in Moment ob eine Flexibilisierung des Ausbildungsbeginns möglich wäre, und ob in einzelnen Branchen verspätete Lehreintritte erfolgen können.
Unternehmen, die sich in Kurzarbeit befinden können auf Lehrbeginn 2020 neue Lernende anstellen, sie können auch Lernende nach Lehrabschluss weiter beschäftigen.
Berufsfachschulen
Nach einem zwei-monatigen Unterbruch des Präsenzunterrichtes in den Berufsfachschulen sowie weitere Ausbildungsstätten ist dieser seit dem 6. Juni wieder gestattet. Die Ausbildungsstätten haben den zahlenreichen Lernenden am Montag, den 8. Juni ihre Türen wieder geöffnet.
Überbetriebliche Kurse (ÜK)
Nachdem Unterricht und Trainings an ÜK-Zentren während 8 Wochen nicht stattgefunden haben, können ab dem 11. Mai ÜK-Zentren, welche praktische Werksattausbildungen durchführen, den Regelbetrieb ohne Teilnehmerbeschränkung wieder durchführen. Der Präsenzunterricht in angrenzenden Schulräumlichkeiten ist weiterhin auf 5 Personen beschränkt.
Die entsprechenden Erläuterungen zur COVID-19-Verordnung 2, gültig ab dem 11. Mai, finden Sie zusammen mit Muster von Schutzkonzepten auf der BAG-Webseite.
LehrabschlussprüfungenAufgrund der Corona-Situation fanden die Lehrabschlussprüfungen in diesem Jahr in angepasster Form statt. Der Vorschlag des SBV zur Durchführung der praktischen Lehrabschlussprüfungen für den Maurer EFZ und den Baupraktiker EBA wurden vorgängig durch den Bund bewilligt.
Diesen Sommer haben 700 Maurer EFZ und 95 Baupraktiker EBA ihren Lehrabschluss bestanden.
Für detaillierte Informationen zu den Lehrabschlussprüfungen können Sie sich an das zuständige kantonale Berufsbildungsamt oder an das zuständige Zentrum für überbetriebliche Kurse wenden.
Die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Qualifikationsverfahren, der praktischen Arbeit (PA) und der Berufskenntnisse (BK), hat die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) auf Ihrer Webseite www.berufsbildung.ch unter FAQ aufgeschaltet. Zudem finden Sie weitere Informationen dazu hier.
Weitere InformationenFür Lehrbetriebe, ÜK-Zentren und Berufsfachschulen ist der Ansprechpartner nach wie vor das kantonale Berufsbildungsamt.
Lernende wenden sich an ihren Lehrbetrieb, ihre Schule oder an ihr kantonales Berufsbildungsamt.Der Schweizerische Baumeisterverband wird Sie hier über weitere Informationen zum Coronavirus und dessen Auswirkungen in der Beruflichen Grundbildung informieren.
Ihre Ansprechperson für die berufliche Grundbildung ist Frau Carole Müller-Widmer:
Tel: +41 58 360 77 03 cmueller-widmer@entrepreneur.ch
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Was sind die Auswirkungen auf die Höhere Berufsbildung?
Vorarbeiterausbildungen
Da die meisten Ausbildungen während des Winterhalbjahres stattfinden, sind aktuell nur noch wenige Kurse betroffen. Weil momentan kein Präsenzunterricht mehr stattfinden darf, werden die verbleibenden Klassen im Fernunterricht weitergeführt.
Die an allen Standorten der Romandie gleichzeitig stattfindende Vorarbeiterprüfung vom 25. März wurde abgesagt. Sie wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
Polierausbildungen
Auch diese Ausbildungen finden mehrheitlich während des Winterhalbjahres statt. Deshalb sind nur noch wenige Lehrgänge betroffen. Weil momentan kein Präsenzunterricht mehr stattfinden darf, werden die verbleibenden Klassen im Fernunterricht weitergeführt.
Eidg. Berufsprüfungen für Bau-Poliere (Hoch- und Tiefbau)
Nach heutigem Erkenntnisstand können diese wie geplant in allen drei Sprachregionen anfangs Januar 2021 durchgeführt werden.
Bauführerausbildungen
Da momentan kein Präsenzunterricht mehr stattfinden darf, werden die Klassen im Fernunterricht weitergeführt.Die in verschiedenen Schulen aktuell bzw. demnächst stattfindenden Diplomprüfungen können nach heutigem Erkenntnisstand trotz den schwierigen Umständen durchgeführt werden.
Baumeisterausbildungen
Auch diese Lehrgänge konzentrieren sich jeweils auf das Winterhalbjahr und sind deshalb mehrheitlich nicht betroffen. Einzig im Tessin müssen einzelne Kurstage im Fernunterricht durchgeführt bzw. verschoben werden.Zudem müssen einige Teilnehmer der französischsprachigen Ausbildung im Mai noch einzelne Modulprüfungen ablegen. Diese können im Rahmen der aktuell geltenden Bundesmassnahmen (Stand 16. März 2020) durchgeführt werden.
Höhere Fachprüfungen für dipl. Baumeister
Die Ende August geplante deutschsprachige eidg. Baumeisterprüfung sowie die anfangs September in der Romandie stattfindende Session werden nach heutigem Erkenntnisstand ungehindert durchgeführt werden können.Weitere Informationen
Der Schweizerische Baumeisterverband wird Sie hier über weitere Informationen zum Coronavirus und dessen Auswirkungen auf die Höhere Berufsbildung informieren.Ihre Ansprechperson für die Höhere Berufsbildung ist Herr Christian Schärer:
Tel: +41 58 360 76 95 cschaerer@baumeister.ch