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Carole Müller-Widmer, Leiterin GrundbildungTelefon+41 58 360 76 99Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Diesen und weitere rund 400 Artikel finden Sie in unserem Online-Shop.
Seit 1. September 2014 gelten die mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und Kantonen revidierten Bildungsverordnungen und -pläne für Maurer/-innen und Baupraktiker/-innen.
Senkung des Mindestalters für das Ausführen von gefährlichen Arbeiten
Unternehmen, die Maurer und/oder Baupraktiker ausbilden, können seit dem 1. Juni 2016 bereits 15-Jährige als Lernende aufnehmen.
Alle begleitenden Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sind im Anhang 2 des Bildungsplans definiert. Dieser kann nachfolgend heruntergeladen werden. Für die Unternehmen ändert sich allerdings wenig, da die definierten Massnahmen denjenigen der Branchenlösung entsprechen.
Nach wie vor ist eine gute Instruktion der Lernenden wichtig. Als Unterstützung gibt es auf www.sicuro.ch hilfreiche Checklisten und Merkblätter sowie Direktlinks zur Suva-Website.
Neues Handbuch für Berufsbildende
Das neue Handbuch für Berufsbildende wurde von 38 auf 9 Seiten gekürzt und mit praxiserprobten Checklisten z.B. für Vorstellungs- oder Konfliktgespräche ergänzt. Von der Auswahl der Lernenden bis zur Abschlussfeier des Qualifikationsverfahrens finden Interessierte alle relevanten Informationen.
Bildungsverordnung
Bildungsplan
Lerndokumentation
Bildungsbericht
Überbetriebliche Kurse
Qualifikationsverfahren
Berufsfachschulen
Karrieremodell
Handbuch