Neuer LMV tritt per 1. Januar 2019 in Kraft
- Vereinbarung über den LMV 2019 sowie die Löhne 2019 - 2020
- Häufig gestellte Fragen
- Zusatzvereinbarung zum GAV FAR
- Antrag an die Delegiertenversammlung
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«Baumeister-Delegierte sagen Ja zu einem neuen LMV» (Medienmitteilung)
«Baumeister-Delegierte sagen Ja zu einem neuen Landesmantelvertrag»
Medienmitteilung vom 19. Dezember 2018
Dokumente
- Sonderdruck des LMV 2019 - 2022
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Sonderdruck des LMV 2016 - 2018
Sonderdruck LMV 2016-2018 (Stand: 1.6.2017 - nachgeführte Fassung)
Nur elektronisch verfügbar.Sonderdruck LMV 2016-2018 (Stand: 1.7.2016)
Die Printversion ist beim SBV-Shop erhältlich. - Vereinbarungen zum LMV
- Bundesratsbeschlüsse / AVE
Weitere Informationen
- Minimalbedingungen LMV 2016-2018
- Protokollvereinbarung «Arbeitszeit»
- Konkretes Vorgehen bei Arbeitsausfall (Kompensation Über-/Minusstunden)
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LMV 2012-2015
- Informationen zum LMV 2012-2015
SBV-Flash, August 2012 - «Hände weg von meinen Überstunden»
Gewerkschaftliche Flugblätter - und wie es wirklich ist
SBV-Flash, Juli 2012
- Informationen zum LMV 2012-2015
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LMV 2008
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AVE-Zeiten im Bauhauptgewerbe
Allgemeinverbindliche Zeiten im Bauhauptgewerbe
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Fachstelle Risikoanalyse
Rechtliches Gutachten
Das Memorandum von Prof. Saxer vom 3./17. März 2015 bestätigt die Einschätzung verschiedener Stellen und Institutionen wie auch diejenige des Schweizerischen Baumeisterverbands:
Unia verhindert rechtstaatlich korrekten LMV-Vollzug
Mit der «Fachstelle Risikoanalyse» verhindert die Gewerkschaft Unia den rechtstaatlich korrekten Vollzug des Landesmantelvertrages für das Bauhauptgewerbe (LMV). Zu diesem Schluss kommen rechtliche Abklärungen des Zürcher Rechtsprofessors Urs Saxer.
Unter dem Titel «Fachstelle Risikoanalyse» überprüft die Gewerkschaft Unia gegen Bezahlung für eine der grössten Generalunternehmungen der Schweiz, die Allreal Holding AG, mögliche Subunternehmer auf ihre Arbeitsbedingungen. Je nach Befund erstellt sie für ihren Auftraggeber eine Unbedenklichkeitsempfehlung oder ein Warnschreiben. Gleichzeitig ist die Unia auch Vertragspartner des Landesmantelvertrags (LMV) für das Bauhauptgewerbe und somit Mitglied der Paritätischen Berufskommission (PBK), die im staatlichen Auftrag diesen vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärten GAV vollziehen muss.
Als «mehrfach unzulässig» erachtet Prof. Urs Saxer, Titularprofessor an der Universität Zürich, diese Doppelrolle. Gleichzeitig beurteile die Unia dabei dieselben Unternehmen in staatlichem Auftrag «wie auch als privatrechtlich mandatierte und entlöhnte Gutachterin», schreibt er in einem Memorandum, das dem Schweizerischen Baumeisterverband vorliegt.
«Bei dieser Konstellation», so Saxer, «sind Interessenskonflikte unvermeidlich und ein unbefangener, unabhängiger Vollzug ist offensichtlich nicht gewährleistet. Konsequenterweise müsste die Unia aufgrund ihrer Doppelrolle in den Ausstand treten. Doch dies ist nicht möglich, da ein Vollzug des LMV ohne Partizipation der Unia nicht denkbar ist. De facto verhindert die Unia aktuell daher einen rechtsstaatlich korrekten Vollzug des LMV.»
Überdies ortetet Prof. Saxer eine ganze Reihe weiterer Unrechtmässigkeiten bei der Fachstelle Risikoanalyse der Unia; so namentlich Verletzungen der gesellschaftsrechtlichen und der vereinsrechtlichen Treuepflicht, Verstösse gegen das UWG, sowie zahlreiche datenschutzrechtlich aber auch wettbewerbsrechtlich problematische Aspekte.
Rechtliche Beurteilung des Betriebs einer Fachstelle "Risikoanalyse" durch die Unia
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Unia-Kommentar zum LMV 2012-2015
Die Gewerkschaft Unia hat im Jahr 2014 ohne Wissen und Einbezug der anderen am Landesmantelvertrag für das schweizerische Bauhauptgewerbe 2012 – 2015 (LMV) beteiligten Vertragsparteien einen Kommentar zu diesem Gesamtarbeitsvertrag herausgegeben.
Obwohl die Publikation der paritätisch aufgelegten Originalversion des LMV 2012-2015 vom Format, dem Layout und den Farben her zum Verwechseln ähnlich sieht, haben die Erstellung und der Inhalt dieses Kommentars nichts mit einer paritätischen Sichtweise zu tun. Weder die Gewerkschaft Syna noch der SBV als LMV-Vertragspartner wurden zur Erarbeitung des Unia-Kommentars eingeladen. Diese Unia-Interpretation ist eine rein private Beurteilung ohne jede Objektivität.
Der SBV distanziert sich klar davon. Der SBV hat in Zusammenarbeit mit spezialisierten Juristen den vorliegenden Kommentar einer Beurteilung unterzogen. Obwohl das Vorwort darauf schliessen lassen könnte, dass der Kommentar objektiv und ausgewogen sei, zeigen der vertiefte Blick auf die Autorenschaft und die nachstehende Analyse des Kommentars, dass es sich beim Kommentar offensichtlich um eine gewerkschaftspolitische Schöpfung handelt.
Kommentar der Unia zum LMV 2012-2015 (Stand 20.6.2014)
Die aus Sicht des SBV der Beurteilung in rechtlicher Hinsicht unzutreffenden Behauptungen werden im Dokument kurz und exemplarisch dargestellt.
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