Informationsveranstaltungen zur Einführung der neuen Grundbildungen Maurer/-in EFZ und Baupraktiker/-in EBA

FAQ's - Oft gestellte Fragen

 

1. Welche Auswirkungen hat die Zusammenlegung von Hoch- und Tiefbau in der Grundbildung auf die Lehrbetriebe?

Für reine Hochbaubetriebe kein Problem, eher für reine Tiefbaufirmen. Wenn ein Lehrbetrieb Spezialgebiete nicht ausbilden kann, sollte er eine Kooperation mit einem anderen Bauunternehmen eingehen. Die Sektionen helfen gern, geeignete Partner zu vermitteln.

2. Ist die Ausbildung der Mauer/-innen kopflastiger geworden?

Die Anforderungen in der Berufsfachschule sind leicht gestiegen. Der Praxisanteil im Qualifikationsverfahren steigt jedoch durch die neue üK-Erfahrungsnote auf 55% (vorher 50%). Zudem besteht für in ihrer Lern- und Leistungsfähigkeit eingeschränkte Schulabgänger/-innen neu die Möglichkeit zur Grundbildung Baupraktiker/-in.

3. Warum geht die Grundbildung Baupraktiker/-in nur zwei Jahre?

Es sind wesentlich weniger Berufskenntnisse zu vermitteln, die Grundbildung beschränkt sich auf die wichtigsten beruflichen Tätigkeiten. Die Spezialarbeiten fehlen.

4. Wie hoch sind die Löhne für Baupraktiker/-innen mit eidgenössischem Berufsattest?

Zurzeit besteht ein einseitiges Verhandlungsangebot: A-Lohn minus 12% im 1. Jahr nach Abschluss, minus 10% im 2. Jahr nach Abschluss, nachher A-Lohn.

5. Gibt es genügend Lehrpersonen in den Berufsfachschulen und überbetrieblichen Kursen für die neue Ausbildung Baupraktiker/-in?

Ja. Es fehlen aber noch Erfahrungszahlen für die Klassenbildung. Antwort regional unterschiedlich. 

6. Wie sieht das mit den Klassengrössen aus? Können die Berufsfachschulen diesen Wechsel bewältigen?

Ja, die Berufsfachschulen sind auf diesen Wechsel vorbereitet. Der genaue Modus ist regional unterschiedlich. 

7. Wann werden die ersten Qualifikationsverfahren nach den neuen Bildungsverordnungen/-plänen durchgeführt?

Baupraktiker/-in: Juni 2013; Maurer/-in Juni 2014.
Anschlusslehren Maurer/-in z.B. für Hoch-/Tiefbauzeichner/-in werden nicht früher nach neuem Reglement geprüft. 

8. Was passiert, wenn das Qualifikationsverfahren bei einem/einer Maurer/-in nach drei Jahren Grundbildung negativ ausfällt?

Das Qualifikationsverfahren kann nach einem Jahr wiederholt werden. Möglich ist auch der Wechsel in die Grundbildung Baupraktiker/-in in das 2. Jahr. Ein Jahr in der Grundbildung Baupraktiker/-in muss absolviert werden, bevor das Qualifikationsverfahren abgelegt werden kann. Grundsätzlich sollten Problemfälle bei Lernenden Maurer/-in jedoch schon bei der Standortbestimmung im 2. Semester erfasst werden. Ein Wechsel in die Grundbildung Baupraktiker/-in sollte dann erfolgen.

9. Wie unterstützt der SBV die Rekrutierung von Lernenden?

Abgabe von Unterlagen, Drucksachen Berufsbilder Maurer/-in und Baupraktiker/-in zur Abgabe an Ausbildungs- und Berufsmessen, Neugestaltung Informationsstände. Zudem werden ab ca. Sept. 2011 freiwillige Weiterbildungsmodule zur Auswahl der Lernenden angeboten. Weitere Massnahmen für die Zielgruppen Schulabgänger/-innen, Lehrer/- innen, Eltern und Berufsberater/-innen sind in Planung. 

10. Welche Schulabgänger/-innen sind als Baupraktiker/-in, welche als Maurer/-in geeignet?

Für die sorgfältige Auswahl der Lernenden gibt es Unterlagen in der Dokumentation Ausbildende. Entscheidend sollte der Eindruck während der Schnupperlehre sein. Wir empfehlen, im Zweifelsfall mit einem basic-check oder Stellwerk-Test abzuklären, ob Lernende die schulischen Anforderungen für eine Grundbildung als Maurer/-in erfüllen. Einzelne Sektionen bieten einen speziellen Einstufungstest an. Zudem werden ab ca. Sept. 2011 freiwillige Weiterbildungsmodule zur Auswahl der Lernenden angeboten.